Telefonmitschnitt als Beweis?

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JUSLINE
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Telefonmitschnitt als Beweis?

Beitrag von JUSLINE » 25.07.2002, 17:35

Guten Tag!



Eine Freundin von mir wurde vor einiger Zeit vergewaltigt, hat es aber damals versäumt sich untersuchen zu lassen bzw. Anzeige zu erstatten.

Der Täter ist ihr zwar bekannt, sie kennt aber weder seinen vollständigen Namen noch seine Adresse/Telefonnummer. Sie wird auch jetzt noch regelmäßig per Telefon von ihm belästigt, bedroht und eingeschüchtert.

Sie ist nicht dazu zu bewegen Anzeige zu erstatten, da sie keinerlei Beweise in der Hand hält und ihr Peiniger noch dazu (angeblich) von einem Freund gedeckt wird.



Meine Frage:

Ist es erlaubt ein Telefongespräch ohne Wissen des Gesprächspartners mitzuschneiden bzw. gelten auf einem solchen Mitschnitt gemachte Aussagen vor Gericht als Beweis?



Hat vielleicht jemand eine andere Idee was in einem solchen Fall unternommen werden kann?



Ich danke Ihnen für Ihre Antwort!




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