Motorrad privat Verkauf, welche Angaben genau Reparaturen

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oli
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Motorrad privat Verkauf, welche Angaben genau Reparaturen

Beitrag von oli » 09.03.2020, 14:41

Liebes Forum,

ich habe ein Motorrad in meinem Eigentum und möchte es gebraucht verkaufen. Ich handle als Privatperson.

Das Motorrad hatte vor 5 Jahren ein Problem mit dem ABS Bremssystem und ich habe es damals reparieren lassen. Vor zwei Jahren hatte ich wieder ein Problem mit dem ABS System und ich habe es wieder reparieren lassen (Rechnung vorhanden).
Ich habe in das Inserat geschrieben, dass das ABS System vor zwei Jahren überholt wurde und eine Rechnung vorhanden ist. Seit zwei Jahren funktioniert das ABS Bremssystem, was ich als Laie sagen kann (der ÖAMTC hat es bei der jährlichen Vorführüberprüfung auch nicht bemängelt), problemlos.

1. Muss ich im Inserat angeben, dass ich vor fünf Jahren auch schon ein Problem mit dem ABS System hatte oder reicht das vor zwei Jahren?

2. Muss ich das überhaupt angeben?

3. Welche Angaben muss ich mindestens machen, so dass der zukünftige Eigentümer des Motorrads beim Wiederauftreten eines ABS Problems mich nicht belangen kann?

4. Die Tankfüllstandsanzeige des Motorrads funktioniert nicht zuverlässig. Reicht es, wenn ich schreibe, dass sie nicht zuverlässig funktioniert oder muss ich ganz genau angeben, dass z.B. wenn der Tank halb voll ist, die Reservelampe ausgeht etc. Muss ich die Nichtfunktion genau beschreiben oder reicht das "nicht zuverlässig"?

Ich danke euch
Oli



alles2
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Re: Motorrad privat Verkauf, welche Angaben genau Reparaturen

Beitrag von alles2 » 09.03.2020, 23:13

Nein, es besteht keine generelle Aufklärungspflicht. Somit muss die Reparatur-Historie nicht erwähnt werden. Wenn es jemandem wichtig ist, soll er das vorher konkret fragen. Dann ist der Verkäufer sehr wohl dazu verpflichtet, die Frage vollständig und richtig zu beantworten. Gibt es moralische Bedenken Deinerseits, kannst Du die anderen darüber informieren. Schließlich muss man ja auch nicht darauf hinweisen, dass die Bremsbeläge nahe der Verschleißgrenze sind oder die Reifen bald getauscht werden müssen.

Unfallschäden müssen hingegen sehr wohl ungefragt offenbart werden. Nicht nur, weil es mit einer Wertminderung einhergeht, sondern ein erheblicher Wartungsstau nach sich ziehen kann. Denn es kann zunächst nicht offenkundige Mängel, die erst später richtig zum Vorschein kommen können, in sich bergen (Rahmenschaden).

So lange die Reparatur damals fachgerecht bzw. ordnungsgemäß erfolgte (was ich eher als wertsteigernd erachte) und der ursprüngliche Mangel damit vollständig beseitigt wurde, gibt es keine Pflicht, darüber aufzuklären. Wenn man selbst an etwas herumgedoktort hat, ist es freilich eine Erwähnung wert. Aber bei einer sicherheitsrelevanten Komponente sollte man ohnehin die Finger davon lassen.

Es dürfen eben nur nicht schwere Mängel arglistig verschwiegen werden, da der Kaufvertrag sonst wegen eines Geschäftsirrtums angefochten werden kann.

Alles was kürzlich repariert oder ausgetauscht wurde, wäre sehr wohl erwähnenswert. Dann kann sich der Käufer eventuell darauf einstellen, dass bei diesen Komponenten wohl so bald kein "Handlungsbedarf" mehr besteht. Es gibt ja einige Teile, die bekanntlich in regelmäßigen Abständen ersetzt werden sollten.

Um jegliches Konfliktpotential aufgrund von Missdeutungen entgegenzuwirken, würde ich schon sämtliche Umstände möglichst genau beschreiben, die vom ordnungsgemäßen Betrieb, den der Käufer nach der Artikelbeschreibung erwartet, abweicht. Als Verkäufer darf man die Wahrheit nicht bagatellisieren oder kleinreden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

oli
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Re: Motorrad privat Verkauf, welche Angaben genau Reparaturen

Beitrag von oli » 09.03.2020, 23:27

Danke vielmals,

Oli

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