Seite 1 von 1

Funktionalitätsbescheinigung

Verfasst: 09.03.2020, 11:05
von Hutundstock
Hallo zusammen,
folgende problematik:
Ich habe vor ein gebrauchtes Mikrofon über willhaben zu kaufen. Der Verkäufer meinte er könne mich aufgrund des Coronaviruses nicht in die Wohnung lassen um das Mikrofon zu testen. Aber er stelle mir eine schriftliche Funktionaltitätsbescheinigung bzw. Funktionalitätsgarantie aus, welche die Funktionalität des Gerätes garantiert. Ist sowas rechtens und bindend? Und wenn ja was sollte das alles beinhalten?
Besten Gruß hutundstock

Re: Funktionalitätsbescheinigung

Verfasst: 09.03.2020, 12:44
von alles2
Eigentlich reicht es völlig aus, wenn aus der Artikelbeschreibung die volle Funktionalität herauszulesen ist und der Verkäufer in dem Fall nicht die Gewährleistung ausgeschlossen oder eingeschränkt hat. Ist das nicht gegeben, soll er das Inserat dementsprechend erweitern oder Dir schriftlich/elektronisch einen Kaufvertrag zukommen lassen. Sollte der Artikel nicht entsprechen, hast Du ohnehin ein Rücktrittsrecht. Daher braucht es eigentlich keine eigene sogenannte Funktionalitätsgarantie. Wenn es den separat trotzdem geben sollte, sollte es auch im Kaufvertrag extra erwähnt werden, um auf der sicheren Seite zu sein. Das mit der "Bescheinigung" kann man getrost vergessen. Soweit ich weiß, gibt es sowas nur von Behörden oder Firmen. Unter Privatpersonen kenne ich das nicht.

Wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat, wäre es erst dann wirksam, wenn das Produkt vorher besichtigt und getestet wurde.

Dennoch würde ich Vorsicht walten lassen. Wer weiß, eventuell handelt es sich um eine faule Ausrede, um Dir das Geld aus der Tasche zu ziehen. Passiert bei hochwertigen Produkte gerne mal. Dann bringt Dir das Geschriebene nicht mehr recht viel.
Daher überprüfe, ob es sich um einen vertrauenswürdigen Verkäufer handelt. Beispielsweise würde ich mir sonstige Angebote von ihm ansehen. Sind nur hochpreisige Artikel ersichtlich, sollten im Falle einer Privatperson sämtliche Alarmglocken läuten.
Dann, ob die telefonische Erreichbarkeit gegeben ist und unter welchen Namen er sich ausgibt. Hüte Dich, das Geld an ein ausländisches Bankkonto zu überweisen und dass sich der Name des Kontoinhabers nicht mit dem Verkäufernamen deckt usw. usf.