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Immobilienkauf mit ohne Deklaration von Inventar

Verfasst: 08.03.2020, 21:22
von Frodo
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine kurze Frage bzgl. einen Immobilienkauf.
Wir haben im Dezember eine kleine Eigentumswohnung um knapp 110.000€ gekauft + 9.000€ wurden als Inventar deklariert für ua. die Küche welche bei der Besichtigung eingebaut war.

Nun nach dem Unterschreiben des Kaufvertrag, wurde uns die Wohnung komplett leer übergeben. Also auch ohne Küche. Im Kaufvertrag wurde leider nirgends festgehalten, welche Teile zum Inventar für 9.000€ dazu gehören.

Nun meine Frage, kann ich trotzt der Lücke im Kaufvertrag dies anfechten? Oder kann der Verkäufer nun Rechtens behaupten, mit den 9.000€ Inventar war der Parkettboden und das Waschbecken gemeint?

Danke für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen

Re: Immobilienkauf mit ohne Deklaration von Inventar

Verfasst: 09.03.2020, 00:18
von alles2
Ich bin etwas verblüfft ob der fehlenden Inventarliste zu Dokumentationszwecken. Denn so viel ich weiß, gliedert sich diese in bewegliches Inventar und das Zugehör, die für die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer relevant sind.

Das bewegliche Inventar, welches mit dem Zeitwert zu bewerten ist, wird dabei nicht mitgerechnet. Dazu sollte der Gegenstand samt Angabe des Anschaffungsjahres und der damaligen Kosten beschrieben werden.

Das Zugehör (u.a. § 294 bis § 297 ABGB), das meistens auf Maß eingebaut wurde oder festgeschraubt ist, zählen zur Liegenschaften. Daher ist auch eine Wertangabe nicht erforderlich. Meiner Auffassung nach gehören dazu eben auch Parkettböden und Waschbecken, weshalb sie eigentlich im Vertragsobjekt verbleiben sollten.

Nur was bedeutet das nun für Dich?
Aufgrund der fehlenden detaillierten Auflistung (in Anlehnung an § 293 ABGB) könnte das Finanzamt im schlimmsten Fall die 9000 Euro als grunderwerbssteuerpflichtiges Zugehör werten. Stattdessen hoffe ich doch, dass das Finanzamt nicht pauschal davon ausgeht und eine Art Aufforderung zur Nachbesserung rausschickt.
Noch dazu besteht bei einer quasi leer übergebenen Wohnung für den Verkäufer auf jeden Fall Erklärungsbedarf. Denn 9000 Euro wird man Parkettböden und Waschbecken im gebrauchten Zustand wohl kaum plausibel rechtfertigen können. Daher würde ich den Vertrag auf jeden Fall anfechten!