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Sachverwaltschaft

Verfasst: 08.03.2020, 02:26
von cobra98
Folgende Problematik, mein Vater liegt seit 4 Wochen im Krankenhaus, seit 2 Wochen in der Palliativ Station.
Vor 2 Wochen sprach er von irgendeinem Schutzengel und vor kurzem erfuhr ich das es eine Angestellte des Krankenhauses ist die ihn fast täglich besucht. Da sie es in Ihrer Freizeit macht und immer ausstempelt kann man nix dagegen machen.
Allerdings wollte er seitdem er sie kennt keine unserer Besuche weder von mir als Sohn noch von meiner Mutter seit er in der Palliativ Station liegt.
Nun gäbe es aber eine wichtige Wohnungseigentümerversammlung wo jemand hin müsste, wo ich wohne aber die Wohnung in seinem Eigentum sich befindet.
Ich habe nun eine Vollmacht für den einen Tag ihn vertreten zu dürfen abgegeben und da meinte die Schwester schon das sie nicht weiß ob er überhaupt noch in der Lage ist dies zu unterschreiben oder zu lesen.
Meine Frage ist nun wenn ich nächste Woche vorbei komme und es wieder zu der Aussage kommt das er es aufgrund seines Zustandes nicht unterschreiben kann, macht es Sinn bei einem Anwalt eine Sachverwaltschaft in die Wege zu leiten damit jemand Ansprechpartner ist oder könnte es passieren das er mich in seinem Zustand verbal enterben könnte?
Bzw der was für die Sachverwaltschaft benannt wird meint das ich Miete zahlen müsste oder ausziehen weil ich in der Wohnung wohne es aber keinen Vetrag, noch Miete gibt nur einen Eintrag beim Meldeamt das ich da wohne?
Schriftverkehr via Email ist vorhanden das ich öfters bei der Hausverwaltung in seinem Namen Mängel gemeldet habe und auch wo er mich sogar unterstützt hat und die Hausverwaltung gebeten hat meiner Email nachzugehen.
Meine Sorge ist das er in diesem Zustand von der Dame die ihn dauernd besucht dazu überredet wird ihr einen Teil zu hinterlassen bzw alles. Wenn ich jetzt die Sachverwaltschaft anrege würde das eventuell dem vorbeugen oder aufzeigen das er schon länger nicht mehr geschäftsfähig ist.
Oder ist es besser das doch nach seinem Ableben alles zu klären?
Zeugen bei der Abgabe der Vollmacht für das Ausüben des Stimmrechts an den einem Tag im Krankenhaus habe ich.
Nächste Woche nehme ich wieder einen anderen Freund mit, damit wir das bei Bedarf doppelt haben.
Leider wurde auch eine Ansprechperson hinterlegt die weder die Dame vom Krankenhaus ist, weder ich, noch meine Mutter, was mir auch Sorgen bereitet, weil wir die auch nicht kennen.
Er lebte immer nach dem Prinzip das man keine Freunde braucht, seine Post wird nicht abgeholt der Briefkasten wird nicht entleert, scheinbar hat er da niemanden organisiert. Und auch die Verständigung der Hausverwaltung kam nie zu ihm ins Krankenhaus dadurch.
Was wäre das beste was man tun könnte?
Sachverwaltschaft unbedingt anregen wenn nächste Woche die Vollmacht für den einen Tag nicht unterschrieben wurde und wieder die Aussage kommt er wäre dazu nicht mehr in der Lage?
Er hat mehrere Immobilien um die man sich kümmern muss, es wäre fatal wenn das Monate so weiter geht und niemand sich darum kümmert. Auch hab ich bedenken das er im letzten Stadium wenn man keine Sachverwaltschaft beantragt eventuell der fremden Damen vom Krankenhaus alles vermacht und ich danach vor Gericht darum streiten müsste.

Eine Empfehlung für einen Rechtsanwalt in Graz bzw eine kostenlose Beratung wäre auch hilfreich.
Ist generell die Erstberatung bei jedem Anwalt gratis? Kann man so zB 2-3 aufssuchen und so abschätzen wenn man nimmt?

Vielen Dank im Voraus für jeden hilfreichen Rat

Re: Sachverwaltschaft

Verfasst: 09.03.2020, 01:05
von alles2
Gänzlich enterbt kannst Du wohl nicht werden, Stichwort Pflichtteil.

Ich kenne das Verhältnis zwischen Euch nicht. Nur müsste Dein Vater so viel Verständnis dafür aufbringen, dass unter diesen Umständen bestimmte Aufgaben und Angelegenheiten nicht selbstständig erledigt werden können und daher das Erwachsenenschutzrecht aktiviert werden sollte. Diese kann auch bis zur wiedererlangten Geschäftsfähigkeit befristet sein. Das sollte man ihm vielleicht dazusagen.

Wenn es keine Vorsorgevollmacht gibt, wird es kompliziert und es stehen je nach Anliegen und Vorliebe die gewählte, gerichtliche oder gesetzliche Erwachsenenvertretung zur Wahl.

alles2 hat geschrieben:
07.03.2020, 01:25
Eine Anwalts-Empfehlung auszusprechen ist immer so "a hagliche Gschicht". Folgende Seiten könnten Dir einige Kandidaten nach Deinen Kriterien ausspucken:

https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/rechtsanwalt-finden/
https://www.anwaltfinden.at/anwaltssuche/
https://www.meinanwalt.at/

Den Namen einfach in eine Suchmaschine eintragen und schon solltest Du auf die Erfahrungen anderer Klienten stoßen!

Zu der ersten anwaltlichen Auskunft:

https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/servicecorner/erste-anwaltliche-auskunft/

Re: Sachverwaltschaft

Verfasst: 09.03.2020, 10:22
von mastercrash
cobra98 hat geschrieben:
08.03.2020, 02:26
Meine Frage ist nun wenn ich nächste Woche vorbei komme und es wieder zu der Aussage kommt das er es aufgrund seines Zustandes nicht unterschreiben kann, macht es Sinn bei einem Anwalt eine Sachverwaltschaft in die Wege zu leiten damit jemand Ansprechpartner ist oder könnte es passieren das er mich in seinem Zustand verbal enterben könnte?
Wenn er geistig nicht in der Lage ist seine Geschäfte zu erledigen ist eine Erwachsenenvertretung sicher sinnvoll. Die Sachwalterschaft wurde mit dem letzten Erwachsenenschutzrecht grundlegend reformiert. Sie kommen als Angehöriger als gesetzliche Erwachsenenvertretung in Betracht, sollten keine Gründe dagegen sprechen. Dann könnten Sie seine wirtschaftlichen Angelegenheiten regeln, die er nicht mehr in der Lage ist zu regeln.

Verbal enterben wäre nicht weiter schlimm. Sämtliche erbrechtliche Anordnungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Form der vollen Handschriftlichkeit oder höher. Mündliche Verfügungen sind unwirksam (außer sie werden vor einem Notar zu Protokoll gegeben - sprich Notariatsakt). Die volle Handschriftlichkeit kann mit anwesenden neutralen Zeugen zwar auf Unterschriftlichkeit herabgesetzt werden, unterschreiben müsste er und die nicht-begünstigte Zeugen dann immer noch.

Re: Sachverwaltschaft

Verfasst: 09.03.2020, 13:29
von cobra98
Wie kann man eine Erwachsenenvertretung initieren? Wird das vom Krankenhaus entschieden oder muss ich das via Rechtsanwalt vorschlagen dann?
Er hat 2017 schon Lymphkrebs gehabt, allerdings hab ich das erst vor kurzem erfahren da er wollte das ich das nicht weiß.
Beim Besuch meinte der Arzt ich soll ihn selbst befragen wielange er noch lebt und darauf wollte er keine Antwort geben.
Danach hat er auch meine Mutter nicht mehr empfangen wollen weil sie es mir gesagt hat und hat eine Ansprechperson hinterlegt die nicht die Krankenschwester ist die ihn dauernd besuchte, nicht meine Mutter, auch nicht ich.
Aber die Post liegt in allen seinen Immobilien im Briefkasten rum.
Deshalb meine Bedenken wenn wir nur abwarten kommen Rechnungen die nicht bezahlt werden, Beschlüsse über die man nicht bescheid weiß wie zB die Sanierung in meiner Wohnung. In einer zweiten ist auch eine Sanierung geplant.
Es ist nicht bekannt wielange er noch lebt weil er das nicht möchte.

Re: Sachverwaltschaft

Verfasst: 09.03.2020, 13:59
von cobra98
auch hatten wir das schon mal, der Vater meines Vaters hat damals alles einem Uniprofessor gemacht und mein Vater musste 1 Jahr vor Gericht und bekam fast alles außer 10000 EUR zurück.
Und das möchte ich ebenfalls vermeiden und denke es wäre gescheiter jetzt was zu machen wenn klar ist das er nicht mehr geschäftsfähig ist.
Sobald eine Vollmacht für eine simple Wohungseigentümer Vertretung nicht unterschreiben kann aufgrund seines Zustandes, muss dann nicht das Krankenhaus tätig werden und eine Erwachsenenvertretung beauftragen oder ist das meine Aufgabe?
Theoretisch hätte das die Ansprechperson machen müssen oder? Die er hinterlegt hat, nur es kümmert sich niemand um die Sachen aktuell, vermutlich auch weil er niemanden wirklich vertraut.

Re: Sachverwaltschaft

Verfasst: 09.03.2020, 14:07
von mastercrash
Sie können als Angehöriger einen diesbezüglichen Antrag beim örtlich zuständigen Bezirksgericht stellen.
Örtlich zuständig ist jenes BG, wo Ihr Vater den Wohnsitz laut ZMR hat.
Das BG wiederum beauftragt den örtlich zuständigen Erwachsenenschutzverein mit der Klärung der Situation. Daher werden diese wohl jemanden bei Ihrem Vater vorbei schicken um abschätzen zu können, in wie weit Ihr Vater die Angelegenheiten selbst regeln respektive nicht mehr selbst regeln kann.

Insbesondere sollten Sie dem Gericht die Situation mit der Verwaltung der Immobilien darlegen, und dass es erhebliche wirtschaftliche Nachteile haben kann, wenn sich nicht sehr bald jemand darum kümmert.

Das Gericht legt nämlich anschließend genau fest, welche Tätigkeiten der Erwachsenenvertreter für die vertretene Person wahrnehmen darf.

Re: Sachverwaltschaft

Verfasst: 09.03.2020, 20:00
von cobra98
Also ich war heute dort um die Vollmacht für die Teilnahme an der Wohnungseigentümerversammlung zu holen.
Er sagte zum Arzt es interessiert ihn nicht da er eh nicht mehr lange zu leben hat.
Laut Arzt gab es mehrfache Psychologische Gutachten bzgl. Geschäftsfähigkeit und die wäre laut Krankenhaus gegeben.
Was wäre nun das klügste abwarten bis er stirbt oder vorher was unternehmen?
Er sagt er hätte alles geregelt was notwendig ist und Post etc ist seine Sache wie er dies handhabt.
Aktuell interessiert es ihn einfach nicht mehr, also kann ich dann nichts aktuell mehr machen, erst wenn es zum Notar kommt oder?
Ein Anwalt meinte es wäre klüger abzuwarten bis der Notar uns verständigt. zB Enterbung und dann 1/2 Pflichtteil zugeteilt wird, deshalb bin ich mir nicht sicher was das beste wäre.
Es werden aktuell nur die normalen Zahlungen über sein Pensionskonto abgebucht, Post in seinen Wohnungen holt niemand ab, die 2 Sanierungsgespräche von 2 Wohnungen interessieren ihn nicht mehr.

Re: Sachverwaltschaft

Verfasst: 10.03.2020, 00:20
von alles2
Naja, die Pflichtteilminderung ist schwer durchzusetzen, wenn das familiäre Naheverhältnis gegeben ist. Wie ich entnehmen kann, pflegt ihr sehr wohl einen ausreichenden Kontakt.

Für mich ist jemand, der geistig schon mit allem abgeschlossen hat und alles hinschmeißt, nicht mehr geschäftsfähig, weil er die Rechtsgeschäfte nicht selbstständig und verbindlich erledigt oder erledigen kann. Die Rechtsansicht kann freilich eine gänzlich andere sein!

Fragt sich, wie alt diese Gutachten sind und in wie fern sich die Umstände seither geändert haben!

Ich persönlich würde sofort etwas unternehmen, falls gesetzlich möglich. Da eine geistige Krankheit oder sonstige Behinderung vorerst noch nicht offiziell ist, wird es freilich nicht einfach. Versuche mal aufgrund der dargelegten Umstände einen Rat von der Erwachsenenvertretung einzuholen:
Grazbachgasse 39/1. OG, 8010 Graz, T 0316 / 83 55 72
tel. erreichbar: Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr, Mo, Mi, Do 13.00-15.00 Uhr
graz.ev(at)vertretungsnetz.at

Persönliche Beratung an den Bezirksgerichten Graz-Ost und Graz-West von 09:00 bis 11:00
(Anmeldung über Servicecenter der Bezirksgerichte unter 0316 8074)

Telefonische Beratung: Di. 09:00-11:30 unter 0316 / 83 55 72

BereichsleiterInnen Steiermark:
Mag. Andrea Kahlhammer und Mag. Robert Müller

Re: Sachverwaltschaft

Verfasst: 10.03.2020, 00:44
von cobra98
Er lag Hämotologie und wollte nur nach Hause dauernd, danach haben ihrer Psychiater mehrfach angeschaut um die geschäftsfähig klarzustellen. Die sei gegeben aber was aktuell noch passiert interessiert ihn nicht und das danach ist alles geregelt laut meinem Vater zum Arzt. Dann kam er schon zur Paliathiv Station. (Bzw wurden vermutlich Hämotologie und Paliathiv diese psychiatrischen Untersuchungen gemacht aufgrund seines Desinteresses und Angaben von einem Schutzengel der in Wahrheit eine Krankenschwester war die ihn dann immer ständig besuchte)
Was könnte passieren wenn ich bei Gericht einen Erwachsenenvertreter initiiere? Welche Kosten kämen auf mich zu?
Meine Angst ist nur das er statt 100% Erbschaft meint er müsse mich enterben oder das er einer fremden Person alles vermacht die einfach jeden Tag ihn besuchen ging. Aber vielleicht hat er das eh bereits geplant, jemanden einzutragen der nicht Verwandt ist aber scheinbar ihn immer besucht.
Für die Wohnung wo ich wohne was ihm gehört, bezahle ich aktuell keine Betriebskosten, keine Miete, ich bin nur beim Meldeamt angemeldet. Dahingehend bin auch verunsichert wenn es plötzlich Probleme mit Zahlungen gibt, weiß ich das nicht, erst wenn es irgendwann zum Notar kommt ...
Der Rechtsanwalt wo ich war meinte das es klüger ist zu warten bis alles beim Notar landet.
Auch vom finanziellen Standpunkt.

Re: Sachverwaltschaft

Verfasst: 10.03.2020, 02:05
von alles2
Das Initiieren eines Verfahrens bei Gericht ist kostenlos. Nur wenn ein Sachverständigengutachten bestellt werden würde, müssten diese Kosten eventuell übernommen werden:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/erwachsenenvertretung_und_vorsorgevollmacht_bisher_sachwalterschaft/3/Seite.2900324.html

Aber wie gesagt, es gibt drei verschiedene Arten von Erwachsenenvertretungen. Daher unterscheiden sich die Kosten im weiteren Verlauf, worüber Du auch Angaben in folgenden Links findest:

Gewählte Erwachsenenvertretung:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/erwachsenenvertretung_und_vorsorgevollmacht_bisher_sachwalterschaft/Seite.2900327.html

Gesetzliche Erwachsenenvertretung:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/erwachsenenvertretung_und_vorsorgevollmacht_bisher_sachwalterschaft/Seite.2900326.html

Gerichtliche Erwachsenenvertretung:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/erwachsenenvertretung_und_vorsorgevollmacht_bisher_sachwalterschaft/3.html


Was die Begrifflichkeit "Hämotologie" angeht, dürfte es sich wohl um eine Verwechslung handeln. Für normal geht es um die Lehre von etwas, wenn ein Begriff mit "logie" endet. Meinst Du eventuell, dass er da mit Hämatome lag?

Uff, hatte gar nicht gewusst, dass Du alles erben würdest. Du hattest was von Deiner Mutter erwähnt, wenn ich mich nicht täusche. Ist denn Dein Vater nicht (mehr) verheiratet? Wie sieht es mit Geschwister aus?
Also wenn Du vermutest, dass er Dich wegen dem von Dir begehrten Erwachsenenvertretung enterben würde, solltest Du vielleicht doch die Finger davon lassen. Nur wenn Du Dir sicher bist, dass er der fremden Person alles vermachten wird, hast Du sowieso nichts mehr zu verlieren und solltest es mit aller (rechtskonformen) Kraft verhindern.

Re: Sachverwaltschaft

Verfasst: 10.03.2020, 09:09
von cobra98
https://www.klinikum-graz.at/cms/dokumente/10020626_2096005/c403956d/2019_12_16_Lageplan_quer_A3.pdf
Innere Med. / Hämatologie Station

Tja das weiß ich nicht aber am Ende beim letzten Besuch sagte er quasi wirst dann sehen ob du was erbst oder nicht ... :shock:

Re: Sachverwaltschaft

Verfasst: 10.03.2020, 10:11
von mastercrash
cobra98 hat geschrieben:
10.03.2020, 09:09
Tja das weiß ich nicht aber am Ende beim letzten Besuch sagte er quasi wirst dann sehen ob du was erbst oder nicht ... :shock:
Enterbungsgründe sehe ich hier keine. Diese sind vor allem Straftaten gegen den Erblasser oder den ruhenden Nachlass. Für eine Enterbung müsste die Beziehung zwischen Erblasser und Erben nicht nur schlecht sein, es müsste vielmehr unzumutbar für den Erblasser sein, dem Erben etwas zu hinterlassen.

Was allerdings geht ist die Beschränkung auf den Pflichtteil (50% des gesetzlichen Erbteils). Dies allerdings wie erwähnt erfordert mindestens ein handschriftliches Testament.

Noch als Beisatz: Werden nun, da niemand die Post annimmt, weil Ihr Vater im Krankenhaus liegt, gesetzliche Fristen versäumt (zB ein Gläubiger versucht per Mahnklage an die Forderung zu kommen) und Sie erben danach, könnten Sie anschließend eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen (soweit dies dann sinnvoll ist), weil Ihr Vater als einziger Bevollmächtigter nachweislich wegen Aufenthalt im Krankenhaus nicht in der Lage war, die Post abzuholen.

Re: Sachverwaltschaft

Verfasst: 10.03.2020, 10:46
von alles2
cobra98 hat geschrieben:
10.03.2020, 09:09
https://www.klinikum-graz.at/cms/dokumente/10020626_2096005/c403956d/2019_12_16_Lageplan_quer_A3.pdf
Innere Med. / Hämatologie Station

Tja das weiß ich nicht aber am Ende beim letzten Besuch sagte er quasi wirst dann sehen ob du was erbst oder nicht ... :shock:
Aaah, verstehe, Danke! Du meintest, dass er in der Station lag. Das war mit "Er lag Hämatologie" nicht so klar ersichtlich. Nahm an, dass Du erwähnen wolltest, wegen welchem Leiden er untergebracht wurde.