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Üble Nachrede

Verfasst: 06.03.2020, 00:10
von MasterFranz
Polizist zu mir neben meiner Frau, 2. Beamten und meinem Sohn bei einer Einvernahme zu einer Körperverletzung eines Dritten:

"Na, des is jo logisch oder, a Semester Jus homs jo studiert, oder? Na, des homs jo zaumbrocht. Und
do wissens genau, dass des so ist, jo. Des ist schon komisch, dass wir jedesmal irgendwelche Texte
von ihnen bekommen, zusammengefasst, und ich hab das jetzt mitgeschrieben und ich werde jetzt
auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft schicken, hinsichtlich der
Anschuldigungen an den xyz. Sie dann jo jeden beschuldigen in Ort xyz. "

ICH: Jetzt erklären sie mir mal, warum jetzt wir die Schuldigen sind.

Polizist:
Weil sie die Schuld immer bei anderen suchen.Ich bin seit x Jahre in Ort xyz. Und mit noch keinen hab ich soviel zu tun gehabt wie mit ihnen.

ICH: Und warum

Polizist: Sachverhaltsdarstellungen und noch nie ist etwas rausgekommen. Noch nie ist etwas
rausgekommen.


Ist das schon eine üble Nachrede?

Re: Üble Nachrede

Verfasst: 06.03.2020, 07:11
von MaikeP
Hallo großer MasterF!

Üble Nachrede vermag ich nicht zu erkennen.

Aber die Frage
warum jetzt wir die Schuldigen sind
empfinde ich als provozierend.

Die Aufgabe des Beamten ist es Sachverhalte zu ermitteln und diese neutral an die Staatsanwaltschaft zu berichten. Die Staatsanwaltschaft entscheidet ob es zu einer Anklage kommt. Ggf. wird dann ein Richter jene Entscheidung treffen, welche Sie vorab vom Ermittlungsbeamten einfordern.

Eine ganz andere Situation ergibt sich, wenn Sie das Objekt "Beschuldigten" verwendet hätten.

Offensichtlich sind Sie ein streitbarer Charakter, und um die Verteidigung Ihrer Rechte bemüht. Das ist löblich. Vielleicht bemühen Sie sich zukünftig um deeskalierende Kommunikation.

Re: Üble Nachrede

Verfasst: 07.03.2020, 00:58
von alles2
Empfinde ich auch so!

Es ist nichts verächtliches zu entnehmen. Der Beamte hat nüchtern seine Wahrnehmung kundgetan, die sich noch dazu womöglich nicht widerlegen lassen (sonst wäre das hier wohl angemerkt worden).

Re: Üble Nachrede

Verfasst: 07.03.2020, 01:36
von MasterFranz
Es ging um den bereits beschriebenen Fall hier im Forum.
Der gesamte Gesprächsverlauf ist verkürzt dargestellt.
Der Polizist ist von sich aus zu uns gekommen zu befragen, ich habe ihm die Sachverhaltsdarstellung übergeben, diese wollte er nicht. "Mein Kollege macht das eh, aber ich höre mir das nicht mehr an.". Weg waren beide.
Und das Verfahren wurde mangels Anfangsverdacht (der nicht vorgebracht werden durfte) eingestellt.
Ein Dienstaufsichtsbeschwerde ist aufgrund der 3F auch nicht zielführend. ;-)
Also so schafft Beamter B für Beschuldigten Beamten A das Problem aus der Welt. Da war nichts "sachlich", da wurde vom Polizisten rumgebrüllt und von uns ruhig geredet. Auf der internen Überwachung im Haus mit Video aufgezeichnet. Wie er explodiert ist....

Re: Üble Nachrede

Verfasst: 07.03.2020, 01:54
von alles2
Mein Beitrag bezog sich rein auf Deine Frage, ob die üble Nachrede gegeben ist. Und dabei konnte ich nur nach dem gehen, was Du preisgegeben hast. Schließlich war ich nicht dabei!

Auch Rumbrüllen erfüllt nicht den Straftatbestand und würde sachliche Inhalte nicht untergraben.