Forderung an Erben nach Einantwortung?
Verfasst: 28.02.2020, 19:49
Werte Foren-Mitglieder,
im vorliegenden Fall bin ich einer von sechs Erben des Nachlasses einer 2016 kinderlos verstorbenen Großtante. Alle Erben haben im Jahr 2017 eine bedingte Erberklärung abgegeben und es wurde demzufolge vom Notar ein Inventar mit Gläubigereinberufung erstellt. Nach erfolgtem Verkauf von im Nachlass befindlichen Immobilien, hat das Gericht im Jahr 2019 die Einantwortung vollzogen.
Mehr als sechs Monate nach der Einantwortung, hat sich nun ein Gläubiger an alle Erben per Inkassobüro gewandt, mit der Aufforderung eine offene Energiekostenrechnung per sofort zu begleichen, die für die, im Zuge der Verlassenschaftabhandlung, verkaufte Eigentumswohnung der Erblasserin noch offen sei.
Weder der Notar, noch der Kurator wurden während der Verlassenschaftsabhandlung vom Energielieferant über die offene Rechnung in Kenntnis gesetzt.
Nach meinem Verständnis hätte der Energielieferant, wie alle anderen Gläubiger, seine für die Erben unbekannte Forderung zeitgerecht in der Gläubigerkonvokation einbringen oder spätestens beim Verkauf der Wohnung der Erblasserin durch den Kurator in Rechnung stellen müssen.
Haben die Erben diese verspätete Nachforderung zu erfüllen bzw. sind hier Fristen zu beachten?
Vielen Dank, für jede Antwort!
im vorliegenden Fall bin ich einer von sechs Erben des Nachlasses einer 2016 kinderlos verstorbenen Großtante. Alle Erben haben im Jahr 2017 eine bedingte Erberklärung abgegeben und es wurde demzufolge vom Notar ein Inventar mit Gläubigereinberufung erstellt. Nach erfolgtem Verkauf von im Nachlass befindlichen Immobilien, hat das Gericht im Jahr 2019 die Einantwortung vollzogen.
Mehr als sechs Monate nach der Einantwortung, hat sich nun ein Gläubiger an alle Erben per Inkassobüro gewandt, mit der Aufforderung eine offene Energiekostenrechnung per sofort zu begleichen, die für die, im Zuge der Verlassenschaftabhandlung, verkaufte Eigentumswohnung der Erblasserin noch offen sei.
Weder der Notar, noch der Kurator wurden während der Verlassenschaftsabhandlung vom Energielieferant über die offene Rechnung in Kenntnis gesetzt.
Nach meinem Verständnis hätte der Energielieferant, wie alle anderen Gläubiger, seine für die Erben unbekannte Forderung zeitgerecht in der Gläubigerkonvokation einbringen oder spätestens beim Verkauf der Wohnung der Erblasserin durch den Kurator in Rechnung stellen müssen.
Haben die Erben diese verspätete Nachforderung zu erfüllen bzw. sind hier Fristen zu beachten?
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