Forderung an Erben nach Einantwortung?

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Telestes
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Forderung an Erben nach Einantwortung?

Beitrag von Telestes » 28.02.2020, 19:49

Werte Foren-Mitglieder,

im vorliegenden Fall bin ich einer von sechs Erben des Nachlasses einer 2016 kinderlos verstorbenen Großtante. Alle Erben haben im Jahr 2017 eine bedingte Erberklärung abgegeben und es wurde demzufolge vom Notar ein Inventar mit Gläubigereinberufung erstellt. Nach erfolgtem Verkauf von im Nachlass befindlichen Immobilien, hat das Gericht im Jahr 2019 die Einantwortung vollzogen.

Mehr als sechs Monate nach der Einantwortung, hat sich nun ein Gläubiger an alle Erben per Inkassobüro gewandt, mit der Aufforderung eine offene Energiekostenrechnung per sofort zu begleichen, die für die, im Zuge der Verlassenschaftabhandlung, verkaufte Eigentumswohnung der Erblasserin noch offen sei.

Weder der Notar, noch der Kurator wurden während der Verlassenschaftsabhandlung vom Energielieferant über die offene Rechnung in Kenntnis gesetzt.

Nach meinem Verständnis hätte der Energielieferant, wie alle anderen Gläubiger, seine für die Erben unbekannte Forderung zeitgerecht in der Gläubigerkonvokation einbringen oder spätestens beim Verkauf der Wohnung der Erblasserin durch den Kurator in Rechnung stellen müssen.

Haben die Erben diese verspätete Nachforderung zu erfüllen bzw. sind hier Fristen zu beachten?

Vielen Dank, für jede Antwort!



isidoro
Beiträge: 89
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Re: Forderung an Erben nach Einantwortung?

Beitrag von isidoro » 01.03.2020, 11:13

Da ist wohl etwas nicht richtig gelaufen. Wenn jemand 2016 stirbt und die 6 Erben, bzw. der Kurator oder Notar bis 2019 nicht um die Energierechnung bzw. Betriebskosten einer Wohnung, (vor dem Inkasso muss es ja Rechnungen und Mahnungen gegeben haben) sondern sich nur um den Erlös kümmern, kann nicht alles rechtens gelaufen sein.

Telestes
Beiträge: 8
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Re: Forderung an Erben nach Einantwortung?

Beitrag von Telestes » 01.03.2020, 12:19

isidoro hat geschrieben:
01.03.2020, 11:13
Da ist wohl etwas nicht richtig gelaufen. Wenn jemand 2016 stirbt und die 6 Erben, bzw. der Kurator oder Notar bis 2019 nicht um die Energierechnung bzw. Betriebskosten einer Wohnung, (vor dem Inkasso muss es ja Rechnungen und Mahnungen gegeben haben) sondern sich nur um den Erlös kümmern, kann nicht alles rechtens gelaufen sein.
Der Notar als Gerichtskommissär hat nach eigener Aussage während der gesamten Verlassenschaftsabhandlung die Betriebskosten für die Eigentumswohnung monatlich bezahlt. Der Energielieferant hätte in dieser Zeit ebenso seine Rechnungen an den Notar stellen können, oder aber wie alle anderen Gläubiger im Zuge der Gläubigereinberufung seine Forderungen bekannt geben können, was aber nicht geschehen ist. Es stellt sich so dar, dass die Buchhaltung des Energielieferanten hier von 2016 bis 2019 nicht tätig wurde und jetzt den Fehlbetrag erkannt hat und nun über ein Inkassobüro versucht, die fehlende Summe viel zu spät 'eintreiben' zu lassen.

Ob das noch möglich und rechtens ist (Fristen?), versuche ich aus diesem Grund zu klären, wobei die entsprechenden Gesetzestexte dazu für mich leider nicht eindeutig sind.

Danke, Telestes

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