RSa/RSb Brief gilt als zugestellt aber auch als gelesen?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Marell
Beiträge: 2
Registriert: 26.02.2020, 19:46

RSa/RSb Brief gilt als zugestellt aber auch als gelesen?

Beitrag von Marell » 26.02.2020, 19:51

Hallo,
RSa/RSb Briefe gelten mit der Hinterlegung als zugestellt bzw. +1 Tag.
Gelten die auch als inhaltlich "übermittelt" / gelesen?
Zuletzt geändert von Marell am 26.02.2020, 20:37, insgesamt 3-mal geändert.



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: RSa/RSb Brief gilt als zugestellt aber auch als gelesen?

Beitrag von mastercrash » 26.02.2020, 20:05

Ja, sie gelten nicht nur als zugestellt sondern auch als zugegangen (Zugangsfiktion).

Es wird unterstellt, dass der Brief dann im Machtbereich des Empfängers ist und es ist dann nicht relevant, ob dieser ihn dann ließt. Alle Rechtsfolgen treten ein.

Sollte es aber Umstände geben, bei denen es nicht der Empfänger verschuldet hat, dass dieser den Brief nicht geholt hat (zB im Koma im Krankenhaus gelegen), wird es je nach Fall diverse Rechtsmittel geben (zB Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) mit denen diese Zugangsfiktion angefochten werden kann.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Marell
Beiträge: 2
Registriert: 26.02.2020, 19:46

Re: RSa/RSb Brief gilt als zugestellt aber auch als gelesen?

Beitrag von Marell » 26.02.2020, 20:15

Danke!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 51 Gäste