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RSa/RSb Brief gilt als zugestellt aber auch als gelesen?

Verfasst: 26.02.2020, 19:51
von Marell
Hallo,
RSa/RSb Briefe gelten mit der Hinterlegung als zugestellt bzw. +1 Tag.
Gelten die auch als inhaltlich "übermittelt" / gelesen?

Re: RSa/RSb Brief gilt als zugestellt aber auch als gelesen?

Verfasst: 26.02.2020, 20:05
von mastercrash
Ja, sie gelten nicht nur als zugestellt sondern auch als zugegangen (Zugangsfiktion).

Es wird unterstellt, dass der Brief dann im Machtbereich des Empfängers ist und es ist dann nicht relevant, ob dieser ihn dann ließt. Alle Rechtsfolgen treten ein.

Sollte es aber Umstände geben, bei denen es nicht der Empfänger verschuldet hat, dass dieser den Brief nicht geholt hat (zB im Koma im Krankenhaus gelegen), wird es je nach Fall diverse Rechtsmittel geben (zB Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) mit denen diese Zugangsfiktion angefochten werden kann.

Re: RSa/RSb Brief gilt als zugestellt aber auch als gelesen?

Verfasst: 26.02.2020, 20:15
von Marell
Danke!