Rangordnung für die Veräußerung
Verfasst: 25.02.2020, 22:31
Hallo.
Folgendes:
Wir sind drei Brüder und haben zusammen eine Große Parzelle in zwei Landwirtschaftliche Flächen und ein Grünfläche mit bestehenden Wohnhaus neu vermessen lassen. Die Landwirtschaftlichen Flächen wurden bereits verkauf und die Verträge im Dezember Unterschrieben. Das Wohnhaus geht Vertraglich auf mich über. Nun haben wir wegen eines anderen Verkaufs im Juni letzten Jahres eine "Rangordnung für die Veräußerung" bis zum 05.06.2020 im Grundbuch stehen und dahingehend habe ich nun einige Fragen.
1: Wenn ich eine "Rangordnung für die Veräußerung" im Grundbuch stehen habe verhindert dies die Endgültige Änderung einer
Parzelle (Neuvermessung) bis zum Ablauf der Rangordnung?
2: Verhindert die "Rangordnung für die Veräußerung" die Auszahlung und die Endabwicklung eines durchgeführten Verkaufs?
3: Ist eine "Rangordnung für die Veräußerung" vorzeitig Löschungsfähig?
Leider wurden wir zu wenig aufgeklärt wegen dieser Rangordnung und ihrer Bedeutung wodurch ich und mein größer Bruder nun Probleme mit der Bank haben da ich begonnen habe das Wohnhaus zu Sanieren und er damit eine Neues zu Bauen. Ich habe nun das Problem das die Bank sich nicht in das Grundbuch eintragen kann und er das Problem das ihm das Eigenkapital fehlt für den Baubeginn.
Danke im Voraus
MfG Maxwell
Folgendes:
Wir sind drei Brüder und haben zusammen eine Große Parzelle in zwei Landwirtschaftliche Flächen und ein Grünfläche mit bestehenden Wohnhaus neu vermessen lassen. Die Landwirtschaftlichen Flächen wurden bereits verkauf und die Verträge im Dezember Unterschrieben. Das Wohnhaus geht Vertraglich auf mich über. Nun haben wir wegen eines anderen Verkaufs im Juni letzten Jahres eine "Rangordnung für die Veräußerung" bis zum 05.06.2020 im Grundbuch stehen und dahingehend habe ich nun einige Fragen.
1: Wenn ich eine "Rangordnung für die Veräußerung" im Grundbuch stehen habe verhindert dies die Endgültige Änderung einer
Parzelle (Neuvermessung) bis zum Ablauf der Rangordnung?
2: Verhindert die "Rangordnung für die Veräußerung" die Auszahlung und die Endabwicklung eines durchgeführten Verkaufs?
3: Ist eine "Rangordnung für die Veräußerung" vorzeitig Löschungsfähig?
Leider wurden wir zu wenig aufgeklärt wegen dieser Rangordnung und ihrer Bedeutung wodurch ich und mein größer Bruder nun Probleme mit der Bank haben da ich begonnen habe das Wohnhaus zu Sanieren und er damit eine Neues zu Bauen. Ich habe nun das Problem das die Bank sich nicht in das Grundbuch eintragen kann und er das Problem das ihm das Eigenkapital fehlt für den Baubeginn.
Danke im Voraus
MfG Maxwell