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Bestehende Mauer grenz an baldiges Wohngebiet

Verfasst: 20.02.2020, 12:23
von m.g.
Auf meinem Grundstück steht eine etwa 2,5 Meter hohe Mauer die meines von einem wilden Grundstück abgrenzt auf einer Seite. Dieses wilde Grundstück soll mit Wohnungen und Gärten die an die Mauer angrenzen bebaut werden. Jetzt kommt die Frage auf ob mich jemand dazu zwingen kann die Mauer abzureißen, da die Standardhöhe für eine Grundstücksabgrenzung ja 1,5 Meter ist so weit ich weiß. Die Mauer könnte als baufällig eingestuft werden, aber ich habe sowieso vor sie zu renovieren, nur falls man mich trotzdem dazu zwingen kann sie abzureißen werde ich natürlich kein Geld in eine Renovierung stecken.

Mein Grundstück befindet sich in Niederösterreich und ich habe mich bemüht in Gesetzestexten eine Antwort zu finden, jedoch bin ich gescheitert. Ich bitte um Antwort und hoffe, dass mir jemand helfen kann, denn ich möchte nicht für fremde Kinder auf meinem Grundstück verantwortlich sein.

LG Marlene

Re: Bestehende Mauer grenz an baldiges Wohngebiet

Verfasst: 20.02.2020, 21:57
von alles2
Wenn nicht eh schon geschehen, lese in der Bauordnung Deines Bundeslandes nach, auch wenn dort oft die Rede von freistehenden Mauern oder Stützmauern ist. Steht da nichts konkretes drin, wende Dich am besten an (das Bauamt Deiner) Gemeinde.

Die Rechtslage rund um die Einfriedung kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Wie Du richtig erwähnst, liegt in den meisten Fällen die Obergrenze bei 1,50 Meter über dem Boden. In Wien dürfen es bis zu 2,50 Meter sein, wenn ich mich nicht täusche, während beispielsweise in Salzburg alles über 1,50 Meter schon kritisch sein kann.

Soweit ich weiß, wird niemand dazu gezwungen, seine Mauer in Schuss zu halten. Was anderes könnte es sein, wenn es durch einen "Vorfall" beschädigt wurde. Dann wäre der Schaden wohl zu beheben.

Re: Bestehende Mauer grenz an baldiges Wohngebiet

Verfasst: 21.02.2020, 11:08
von Mona Lisa
Wenn Sie sich nicht an Ihr Gemeindeamt wenden möchten, können Sie auch beim zuständigen Gebietsbauamt (Sprechtage) anfragen, dort sitzen die Bausachverständigen und geben gern und umfangreich Auskunft. Terminvereinbarung über das jeweilige Gebietsbauamt unbedingt notwendig!
In der NÖ Bauordnung steht zwar viel drinnen, allerdings liest sich vieles anders als Bürger! Man sieht und kennt die Gedankengänge der Gesetzesverfasser nicht, vieles hängt auch mit der Flächenwidmung zusammen, sodass viele Paragraphen lt. Bauordnung anders ausgelegt werden, wenn es sich um Bauland, GEB-Widmung oder andere Widmungsarten handelt.
Daher am Besten die Experten fragen. Die Bausachverständigen von den Gebietsbauämtern sind meist auch für die Gemeinden zuständig und kennen daher auch die Lage in der jeweiligen ihnen zugeteilten Gemeinde sehr gut.

Re: Bestehende Mauer grenz an baldiges Wohngebiet

Verfasst: 22.02.2020, 09:20
von m.g.
Vielen vielen Dank für die umfangreichen und netten Antworten!

Mein bedenken war ja, dass wenn ich zur Gemeinde gehe und mich über das erkundige, mir gleich ein Begutachter vorbeigeschickt wird bzw. in alten Unterlagen nachgestöbert wird ob die Mauer da überhaupt rechtens steht etc. Aber wenn das nicht der Fall ist, werde ich beim Gemeindeamt sicher die nötige Information finden.