Lenker verbleibt im Auto Besitzstörung
Verfasst: 20.02.2020, 06:59
Guten Morgen,
Ich bitte euch um eure Meinung in folgendem Fall: Meine Freundin und ich sind zu einem Paketshop gefahren. Sie war die Lenkerin und ich Beifahrer. Dort hat sie mich VOR einer Einfahrt zwischen parkenden Autos aussteigen lassen und im Auto auf dem Fahrersitz gewartet, was laut StVO zulässig ist (Habe zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass die StVO Dinge erlauben kann, welche dann trotzdem eine Besitzstörung sein können).
Auf jeden Fall ist gleich nachdem ich den Paketshop betreten habe ein Mann gekommen und hat das Auto von der Seite und Vorne fotografiert. Auf die Aussage meiner Freundin was er da mache und sie könne gleich wegfahren, antwortete er nur: "Mit mir kann man nicht reden" und meine Freundin ist sofort weggefahren.
Jetzt habe ich ein Schreiben eines Anwalts mit einer Forderung von 255€ inkl. Fotos bekommen. Sollte ich nicht zahlen folgt eine Besitzstörungs/Unterlassungsklage.
Meine Frage ist nun ob dies tatsächlich ausreichend für eine Besitzstörung ist? Für mich wäre das absurd, da er jederzeit wegfahren hätte können und es nichtmal wollte sondern nur für Fotos aus dem Haus gekommen ist.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Ich bitte euch um eure Meinung in folgendem Fall: Meine Freundin und ich sind zu einem Paketshop gefahren. Sie war die Lenkerin und ich Beifahrer. Dort hat sie mich VOR einer Einfahrt zwischen parkenden Autos aussteigen lassen und im Auto auf dem Fahrersitz gewartet, was laut StVO zulässig ist (Habe zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass die StVO Dinge erlauben kann, welche dann trotzdem eine Besitzstörung sein können).
Auf jeden Fall ist gleich nachdem ich den Paketshop betreten habe ein Mann gekommen und hat das Auto von der Seite und Vorne fotografiert. Auf die Aussage meiner Freundin was er da mache und sie könne gleich wegfahren, antwortete er nur: "Mit mir kann man nicht reden" und meine Freundin ist sofort weggefahren.
Jetzt habe ich ein Schreiben eines Anwalts mit einer Forderung von 255€ inkl. Fotos bekommen. Sollte ich nicht zahlen folgt eine Besitzstörungs/Unterlassungsklage.
Meine Frage ist nun ob dies tatsächlich ausreichend für eine Besitzstörung ist? Für mich wäre das absurd, da er jederzeit wegfahren hätte können und es nichtmal wollte sondern nur für Fotos aus dem Haus gekommen ist.
Vielen Dank für eure Hilfe!