Lenker verbleibt im Auto Besitzstörung

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mathias92
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Lenker verbleibt im Auto Besitzstörung

Beitrag von mathias92 » 20.02.2020, 06:59

Guten Morgen,
Ich bitte euch um eure Meinung in folgendem Fall: Meine Freundin und ich sind zu einem Paketshop gefahren. Sie war die Lenkerin und ich Beifahrer. Dort hat sie mich VOR einer Einfahrt zwischen parkenden Autos aussteigen lassen und im Auto auf dem Fahrersitz gewartet, was laut StVO zulässig ist (Habe zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, dass die StVO Dinge erlauben kann, welche dann trotzdem eine Besitzstörung sein können).
Auf jeden Fall ist gleich nachdem ich den Paketshop betreten habe ein Mann gekommen und hat das Auto von der Seite und Vorne fotografiert. Auf die Aussage meiner Freundin was er da mache und sie könne gleich wegfahren, antwortete er nur: "Mit mir kann man nicht reden" und meine Freundin ist sofort weggefahren.

Jetzt habe ich ein Schreiben eines Anwalts mit einer Forderung von 255€ inkl. Fotos bekommen. Sollte ich nicht zahlen folgt eine Besitzstörungs/Unterlassungsklage.

Meine Frage ist nun ob dies tatsächlich ausreichend für eine Besitzstörung ist? Für mich wäre das absurd, da er jederzeit wegfahren hätte können und es nichtmal wollte sondern nur für Fotos aus dem Haus gekommen ist.

Vielen Dank für eure Hilfe!



alles2
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Re: Lenker verbleibt im Auto Besitzstörung

Beitrag von alles2 » 20.02.2020, 14:18

Hier liegt ein Denkfehler vor! Bei der StVO geht es um öffentliche Verkehrsflächen und eine eventuelle Verletzung bleibt der Verwaltungsbehörde über.
Da Du aber eine Besitzstörungsklage über Zivilrecht iSd § 339 ABGB iVm § 454 ZPO angedroht bekommen hast, geht es hier um eine Sache eines Eigentümers. Daher ist es nicht öffentlich und gilt nicht die StVO.

Das unbefugte, auch sehr kurzes Parken auf privaten Flächen reicht grundsätzlich schon für eine Besitzstörung aus, auch wenn man im Fahrzeug sitzt. Es muss aber von Fall zu Fall unterschieden werden. Wichtig ist, dass es dem Besitzstörer möglich sein muss, den unzulässigen Eingriff zu erkennen, was laut Deiner Beschreibung zutreffen dürfte. Für eine Klage braucht es dazu jedoch keine Parkverbotsschilder oder ähnliches. Wie lange und wann die Besitzstörung erfolgte, ist irrelevant.

Wenn Du glaubst, dass es dem Besitzer nur um einen Abschreckungseffekt geht (ihm bringt eine eventuelle erwirkte Unterlassung keinen Groschen) oder der Anwalt nur auf das Geld aus ist, kann man es auf einen Zivilprozess wegen mangelnder Besitzstörungsgründe ankommen lassen, da die Rechtsprechung unterschiedlich ausgelegt werden könnte.
Schau Dir beispielsweise das hier an (nachdem ich den Anwalt gut genug kenne):
http://www.gailtal-journal.at/archive/wirtschaft/billa-und-das-recht/46998/

Die Besitzausübung, die von externen Störungen durch die Besitzstörungsklage freigehalten werden soll, ist nach § 329 ABGB für den redlichen Besitzer geregelt, wonach er das Grundstück nach Belieben benutzen und gebrauchen kann, was auch eine freie Einfahrtsmöglichkeit auf das Grundstück einschließt. Der Anknüpfungspunkt liegt beim Terminus "Belieben". Das trifft zu, wenn der Eigentümer seinen Besitz nicht so nutzen kann, wie er will. Wenn er nur aus dem Haus gekommen ist, um Fotos zu machen, könnte man es so auslegen, dass keine Besitzstörung vorliegt, da der Besitzer durch die verstellte Einfahrt nicht in seiner Ausfahrtsnutzung gehindert wurde. Was anderes wäre es, wenn er behauptet, dass er gerade rausfahren wollte, aber nicht konnte und daher die Fotos gemacht hätte. Auf dieses Risiko würde ich es nicht ankommen lassen.

Ein Kriterium wäre auch, dass es durch das Sitzenbleiben im Fahrzeug und der Möglichkeit des jederzeitigen Wegfahrens zum Wegfall jeglicher externer Störungen (Derogation) kommt, weshalb - meiner Meinung nach - eine Besitzstörungsklage wegen mangelnder Besitzstörungsgründe nicht durchgehen könnte. Daher kann es trotz angedrohter Klage schlussendlich ohne Konsequenzen bleiben, wenn man die Forderung nicht bezahlt. Manchmal probieren es die Anwälte eben.

Ein ähnliches Thema wurde hier schon behandelt. Vielleicht hilft es Dir:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=5874
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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