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Einheitsbescheid

Verfasst: 19.02.2020, 20:36
von Iw48
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe etwas ungewöhnliche Post vom Mehrheitseigentümer erhalten. Darin ein angeblicher Einheitsbescheid vom Finanzamt. Nach diesem hätte ich eine hohe Summe zu bezahlen, wobei ich nicht genau weiss was dieser Einheitsbescheid sein soll. Der Mehrheitseigentümer behauptet ohne jegliche Grundlage, dass meine Wohnung angeblich größer wäre als angegeben. Im angeblichen Bescheid vom Finanzamt finde ich nun die selbe prozentuelle Erhöhung meiner Anteil ohne dass sich die Gesamtanteile verändert haben. Für mich ergibt sich nun die Frage, wie ohne Neuvermessung Spekulative Annahmen machen kann, die dann ein Amt für Real hält. LG

Re: Einheitsbescheid

Verfasst: 21.02.2020, 03:02
von alles2
Entweder der Mehrheitseigentümer hat Dir irgendeinen Blödsinn verzapft, weil er es nicht besser weiß, oder ich liege mit meiner nachfolgenden Ausführung komplett daneben:

Ich kenne einige Betroffene, die zur Nachzahlung der Grundsteuer aufgefordert wurden. Entweder weil sich auch der Einheitswert geändert hat oder weil es rund um die Grundsteuer eine Reform (im Jahr 2018/2019 ?) gegeben haben soll (eigentlich stammt das Grundsteuergesetz aus dem Jahr 1955).
In einem Fall hat mir jemand vermittelt, dass das Finanzamt den Einheitswert zuerst nur überschlagsmäßig berechnet hatte und erst später die genauen Zahlen per Bescheid kamen. Hängt womöglich damit zusammen, dass es nach der Hauptfeststellung gemäß § 20 BewG zu der Fortschreibung (§ 21 BewG) oder Nachfeststellung (§ 22 BewG) kam. Vielleicht kann bei Dir eine "größere Wohnung" in der Tat der Grund sein.

Der Einheitswert, der wesentlich unter dem Verkehrswert liegt, wird ja als einheitliche Besteuerungsgrundlage insbesondere für die Grundsteuer herangezogen. Letztere hängt auch vom Steuermesszahl und Steuerhebesatz ab. Nur leider kann ich nicht mehr mit Gewissheit sagen, ob und wann sich da was geändert haben könnte.

Falls möglich, wende Dich am besten an das Finanzamt und lasse Dir die Berechnung erklären. Der Eigentümer der Immobilie sollte ohnehin nach Bekanntgabe des Bescheids eine Art Klage dagegen im Rahmen der gesetzlichen Frist von vier Wochen (?) beim Finanzamt erheben können. Für den Fall, dass ein bestimmter Wert, eine Zahl oder eine Zurechnung nicht plausibel klingen sollte.

Re: Einheitsbescheid

Verfasst: 21.02.2020, 06:09
von Iw48
Danke für die Antwort :)