Hallo, gemäß § 59 AVG hat der Spruch eines Bescheides die in Verhandlung stehende Angelegenheit und alle Parteianträge und unter Anführung der angewendeten Gesetzesbestimmungen zu erledigen.
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn falsche Anträge und falsche Gesetzesbestimmungen im Spruch angeführt sind (welche man gar nicht beantragt hat)?
Ist das Falschbeurkundung?
Mfg sebastian
Ausnahmslos falsche Daten im Spruch des Bescheid
Re: Ausnahmslos falsche Daten im Spruch des Bescheid
Es wird ein Rechtsmittel geben, also Berufung einbringen.
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