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Säumigkeit einer Behörde (Gemeinde) bei Vorlage einer Säumnisbeschwerde an das Vewaltungsgericht

Verfasst: 16.02.2020, 21:38
von Seba1234
Hallo! Folgende Aufgabenstellung:
Unterlässt es die Verwaltungsbehörde (Gemeinde), dem Verwaltungsgericht eine Säumnisbeschwerde vorzulegen, stehen keine Rechtsbehelfe zur Verfügung, welche in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes fallen.

Wie bekommt man die Gemeinde dazu die Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht vorzulegen?

Mfg sebastian

Re: Säumigkeit einer Behörde (Gemeinde) bei Vorlage einer Säumnisbeschwerde an das Vewaltungsgericht

Verfasst: 25.02.2020, 08:19
von isidoro
Ganz einfach - dem Verwaltungsgericht eine Durchschrift von der Säumnisbeschwerde übermitteln.