Hallo! Folgende Aufgabenstellung:
Unterlässt es die Verwaltungsbehörde (Gemeinde), dem Verwaltungsgericht eine Säumnisbeschwerde vorzulegen, stehen keine Rechtsbehelfe zur Verfügung, welche in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes fallen.
Wie bekommt man die Gemeinde dazu die Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht vorzulegen?
Mfg sebastian
Säumigkeit einer Behörde (Gemeinde) bei Vorlage einer Säumnisbeschwerde an das Vewaltungsgericht
Re: Säumigkeit einer Behörde (Gemeinde) bei Vorlage einer Säumnisbeschwerde an das Vewaltungsgericht
Ganz einfach - dem Verwaltungsgericht eine Durchschrift von der Säumnisbeschwerde übermitteln.
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