Anzeige wegen Gewalt gegen ein Kind
Verfasst: 15.02.2020, 22:22
Ich habe gesehen, wie ein Kind von einem Beamten geohrfeigt wurde. Besser gesagt, ich habe es sogar auf Video.
Beim nächsten Stammtisch - ein Polizist, der mich nicht mag aber mit dem Beamten befreundet ist - habe ich es kurz erwähnt, dass ich das beobachtet habe und zur Anzeige bringen werde. Meine Frau hat es übrigens auch gesehen.
Der Polizist fuhr auf wie von einer Wespe gestochen, meinte, er habe genug gehört. Ich meinte, er soll doch sitzenbleiben, ich zeig ihm den Beweis. Er meinte, es interessiere ihn nicht. (Wortwörtlich).
OK, dachte ich mir, ich bring das dann in den nächsten Tagen zur Anzeige (bin nicht immer zu Hause, oft wochenlang). Nun, nach 10 Tagen hatte ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft in meinem Briefkasten: Das Verfahren gegen den Beamten (Körperverletzung zum Nachteil des Kindes) wurde eingestellt nach 35c StAG. Kein Recht auf Fortsetzung. Gut, dachte ich mir, so schnell lass ich mir keinen Bären aufbinden. Ich hatte ja nicht einmal Gelegenheit den Vorfall zu schildern, ich hab ja nur gesagt, dass es passiert ist. Der Beamte - so ergab die Nachforschung meines Anwalts - hat mich als Querulant dargestellt, und mich wegen Übler Nachrede gegenüber den ohrfeigenden Beamten angezeigt. Die Staatsanwaltschaft musste dann angeblich - da mein Vorwurf ja keinen Anfangsverdacht brachte (ich durfte ja nichts vorlegen) und weil es doch hätte sein können das Verfahren (auch gegen mich) mit einem 35c StAG gegen den ohrfeigenden Beamten einstellen.
Mein Anwalt meint nun, da hilft nur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft oder Volksanwalt.
Ich bin der Meinung, ein Verfahren wurde ja noch nicht eröffnet. Somit wäre der Grundsatz, dass man nicht zwei Mal wegen der gleichen Tat verfolgt werden darf, gar nicht erfüllt, es wurde ja noch nicht ermittelt. Und wenn ich einfach die Beweise einbringe, dann muss mein Verfahren eröffnet werden. Also gar nicht auf den Eingaben des Polizisten weiter rumreiten sondern einfach die Beweise eingeben (Video). Dann muss ja - von neuem - ermittelt werden, oder?
Oder lässt man mich dann bis zur Verfristung "warten" und weißt die Strafanzeige dann ab, weil das Verfahren ja schon mit 35c eingestellt wurde.
Was, wenn meine Frau, die das auch gesehen hat, diese Anzeige macht. Ihr wurde ja noch kein 35c gegeben, sondern mir.
So, jetzt hat der Polizist es offenbar geschafft, durch Trick 17 seinen Freund aus der Klemme zu ziehen. Dienstaufsichtsbeschwerde ist schön und nett, da die Verfristung aber schon in 30 Tagen ist (das Ganz hab ich mal länger liegen lassen) wird das nicht rechtzeitig durchgehen. Die Ohrfeige ist deutlich zu sehen, auch dass das Kind aus der Nase blutete. Offenbar haben die Eltern es nicht zur Anzeige gebracht, vielleicht wissen sie gar nichts von dem Vorfall.
Was tun?
Ich möchte unbedingt dass Strafverfolgung aufgenommen wird. Außerdem stehe ich jetzt als Querulant da, habe doch nur etwas gesehen und aufgezeichnet.
PS: bitte keine Vorwürfe, warum das sich so gezogen hat, ich habe einen Anwalt eingeschaltet, es dauert halt alles so seine Zeit. Mit den Eltern wollte ich auch nicht reden, wie gesagt, jetzt bin ich eh schon offiziell der "Blöde" anschwärzer. Und der ohrfeigende Beamte hat mir schon gedroht nach Verfristung mich wegen Verleumdung zu klagen.
Beim nächsten Stammtisch - ein Polizist, der mich nicht mag aber mit dem Beamten befreundet ist - habe ich es kurz erwähnt, dass ich das beobachtet habe und zur Anzeige bringen werde. Meine Frau hat es übrigens auch gesehen.
Der Polizist fuhr auf wie von einer Wespe gestochen, meinte, er habe genug gehört. Ich meinte, er soll doch sitzenbleiben, ich zeig ihm den Beweis. Er meinte, es interessiere ihn nicht. (Wortwörtlich).
OK, dachte ich mir, ich bring das dann in den nächsten Tagen zur Anzeige (bin nicht immer zu Hause, oft wochenlang). Nun, nach 10 Tagen hatte ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft in meinem Briefkasten: Das Verfahren gegen den Beamten (Körperverletzung zum Nachteil des Kindes) wurde eingestellt nach 35c StAG. Kein Recht auf Fortsetzung. Gut, dachte ich mir, so schnell lass ich mir keinen Bären aufbinden. Ich hatte ja nicht einmal Gelegenheit den Vorfall zu schildern, ich hab ja nur gesagt, dass es passiert ist. Der Beamte - so ergab die Nachforschung meines Anwalts - hat mich als Querulant dargestellt, und mich wegen Übler Nachrede gegenüber den ohrfeigenden Beamten angezeigt. Die Staatsanwaltschaft musste dann angeblich - da mein Vorwurf ja keinen Anfangsverdacht brachte (ich durfte ja nichts vorlegen) und weil es doch hätte sein können das Verfahren (auch gegen mich) mit einem 35c StAG gegen den ohrfeigenden Beamten einstellen.
Mein Anwalt meint nun, da hilft nur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft oder Volksanwalt.
Ich bin der Meinung, ein Verfahren wurde ja noch nicht eröffnet. Somit wäre der Grundsatz, dass man nicht zwei Mal wegen der gleichen Tat verfolgt werden darf, gar nicht erfüllt, es wurde ja noch nicht ermittelt. Und wenn ich einfach die Beweise einbringe, dann muss mein Verfahren eröffnet werden. Also gar nicht auf den Eingaben des Polizisten weiter rumreiten sondern einfach die Beweise eingeben (Video). Dann muss ja - von neuem - ermittelt werden, oder?
Oder lässt man mich dann bis zur Verfristung "warten" und weißt die Strafanzeige dann ab, weil das Verfahren ja schon mit 35c eingestellt wurde.
Was, wenn meine Frau, die das auch gesehen hat, diese Anzeige macht. Ihr wurde ja noch kein 35c gegeben, sondern mir.
So, jetzt hat der Polizist es offenbar geschafft, durch Trick 17 seinen Freund aus der Klemme zu ziehen. Dienstaufsichtsbeschwerde ist schön und nett, da die Verfristung aber schon in 30 Tagen ist (das Ganz hab ich mal länger liegen lassen) wird das nicht rechtzeitig durchgehen. Die Ohrfeige ist deutlich zu sehen, auch dass das Kind aus der Nase blutete. Offenbar haben die Eltern es nicht zur Anzeige gebracht, vielleicht wissen sie gar nichts von dem Vorfall.
Was tun?
Ich möchte unbedingt dass Strafverfolgung aufgenommen wird. Außerdem stehe ich jetzt als Querulant da, habe doch nur etwas gesehen und aufgezeichnet.
PS: bitte keine Vorwürfe, warum das sich so gezogen hat, ich habe einen Anwalt eingeschaltet, es dauert halt alles so seine Zeit. Mit den Eltern wollte ich auch nicht reden, wie gesagt, jetzt bin ich eh schon offiziell der "Blöde" anschwärzer. Und der ohrfeigende Beamte hat mir schon gedroht nach Verfristung mich wegen Verleumdung zu klagen.