Strafverfügung erhalten - korrekte Vorgehensweise der Behörde?
Verfasst: 12.02.2020, 17:07
Hallo zusammen,
es geht um eine Strafverfügung die ich erhalten habe, in der mir vorgeworfen wird, meinen Hund nicht an der Leine geführt zu haben. Laut Gesetz ist an besagtem Ort entweder eine Leine oder ein Maulkorb zu verwenden.
Allerdings ist im Text der Strafverfügung eine falsche Hunderasse angegeben, die ich nicht besitze. Ermittelt wurde meine Identität anhand meines KFZ-Kennzeichens.
Ich habe nun Einspruch gegen die Strafverfügung erhoben mit dem Einwand, dass ich nicht Halter der genannten Rasse bin und dies auch in der österreichischen Heimtierdatenbank nachvollziehbar sei (hier müssen alle Hunde zentral gemeldet werden), ich somit auch nicht der Täter sein kann. Nun wurde als Zeuge der Beamte herangezogen, der mich angezeigt hat und mir dessen Zeugenaussage zugesandt.
Laut seiner Aussage wusste er nicht, um welche Rasse es sich handelt. Er nannte jetzt die korrekte Rasse (was aber natürlich aus der Heimtierdatenbank problemlos ermittelbar ist und ich auch so im Einspruch erwähnt hatte). Er gab an, dass er gesehen hat, wie ich in das in der Nähe abgestellte Fahrzeug eingestiegen bin und dass er anhand des Kennzeichens den Fahrzeughalter ermittelt und in weiterer Folge das Führerscheinfoto verglichen hat und sich deshalb sicher ist, dass ich der von ihm gesehene Hundehalter bin. Weiters gab er an: "Der Angezeigte geht immer ohne Leine mit seinem Hund".
Ich frage mich nun, ob die genannte Vorgehensweise vollkommen rechtens ist. Darf wirklich anhand meine KFZ-Kennzeichens meine Identität inkl. Führerschein ermittelt werden, obwohl es sich um keinerlei Verkehrsdelikt handelt? Darf der Beamte pauschal behaupten, ich würde immer ohne Leine mit meinem Hund gehen obwohl er dies nicht beweisen kann? Habe ich die Möglichkeit, weitere Rechtsmittel dagegen zu ergreifen?
Vielen Dank vorab!
es geht um eine Strafverfügung die ich erhalten habe, in der mir vorgeworfen wird, meinen Hund nicht an der Leine geführt zu haben. Laut Gesetz ist an besagtem Ort entweder eine Leine oder ein Maulkorb zu verwenden.
Allerdings ist im Text der Strafverfügung eine falsche Hunderasse angegeben, die ich nicht besitze. Ermittelt wurde meine Identität anhand meines KFZ-Kennzeichens.
Ich habe nun Einspruch gegen die Strafverfügung erhoben mit dem Einwand, dass ich nicht Halter der genannten Rasse bin und dies auch in der österreichischen Heimtierdatenbank nachvollziehbar sei (hier müssen alle Hunde zentral gemeldet werden), ich somit auch nicht der Täter sein kann. Nun wurde als Zeuge der Beamte herangezogen, der mich angezeigt hat und mir dessen Zeugenaussage zugesandt.
Laut seiner Aussage wusste er nicht, um welche Rasse es sich handelt. Er nannte jetzt die korrekte Rasse (was aber natürlich aus der Heimtierdatenbank problemlos ermittelbar ist und ich auch so im Einspruch erwähnt hatte). Er gab an, dass er gesehen hat, wie ich in das in der Nähe abgestellte Fahrzeug eingestiegen bin und dass er anhand des Kennzeichens den Fahrzeughalter ermittelt und in weiterer Folge das Führerscheinfoto verglichen hat und sich deshalb sicher ist, dass ich der von ihm gesehene Hundehalter bin. Weiters gab er an: "Der Angezeigte geht immer ohne Leine mit seinem Hund".
Ich frage mich nun, ob die genannte Vorgehensweise vollkommen rechtens ist. Darf wirklich anhand meine KFZ-Kennzeichens meine Identität inkl. Führerschein ermittelt werden, obwohl es sich um keinerlei Verkehrsdelikt handelt? Darf der Beamte pauschal behaupten, ich würde immer ohne Leine mit meinem Hund gehen obwohl er dies nicht beweisen kann? Habe ich die Möglichkeit, weitere Rechtsmittel dagegen zu ergreifen?
Vielen Dank vorab!