Einspruch gegen vollstreckbaren Zahlungsbefehl?

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Zitrone
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Einspruch gegen vollstreckbaren Zahlungsbefehl?

Beitrag von Zitrone » 11.02.2020, 19:48

Hallo zusammen,

es geht um einen Zahlungsbefehl, gegen welchen keinen Einspruch erhoben wurde, wir nun zur Exekution berechtigt wären und die beklagte Partei behauptet, diesen nie erhalten zu haben:

Die Klage bzw. der bedingte Zahlungsbefehl vom 13.12.2019 wurde der beklagten Partei (unserem Schwager) am 20.12.2019 zugestellt.
Am 28.01.2020 haben wir von unserem Rechtsanwalt die Mitteilung bekommen, dass gegen diesen kein Einspruch erhoben wurde und dieser somit seit 24.01.2020 vollstreckbar wäre.
Unser Rechtsanwalt hat unserem Schwager eine Frist bis spätestens 07.02.2020 gewährt, den Betrag zu bezahlen, anderenfalls würde er ein Exekutionsverfahren einleiten.
Heute hat unser Rechtsanwalt ein Schreiben vom Rechtsanwalt unseres Schwagers erhalten, in welchem behauptet wird, dass die Klage bzw. der Zahlungsbefehl nie bei ihm angekommen wären.

Unser Schwager schiebt die Schuld auf die Post, die angeblich seit Jahren und regelmäßig Briefe verschlampen und in falsche Postkästen zustellen würde.
Als Zeugen hat er die Schwiegermutter, die seit Oktober 2016 nicht mehr hier wohnt, sowie den Schwiegervater, gegen den bis Juli 2019 ein Betretungs- und Kontaktaufnahmeverbot uns gegenüber bestanden hat, angeführt.
Die Schwiegermutter kann also eigentlich gar nichts dazu sagen und der Schwiegervater würde alles behaupten, was uns nur irgendwie schaden könnte.

Wir sind unmittelbare Nachbarn von Schwager und Schwiegervater und haben gemeinsam mit anderen Nachbarn einen ca. 150 m von uns allen entfernten Postkasten, in welchem jeder sein verschließbares Postfach hat.
Wir können bezeugen, dass höchstens alle paar Monate max. ein Werbebrief oder Katalog falsch zugestellt wird.
Alle Einschreiben, RSA- und RSB-Briefe sind in den letzten Jahren bei uns angekommen. Dies kann auch die Schwiegermutter bezeugen, die bis Oktober 2016 40 Jahre lang hier gelebt hat.
Des weiteren habe ich im August 2019 die Post schriftlich und ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass keine Briefe an die falschen Personen (wir haben alle den gleichen Nachnamen, aber unterschiedliche Hausnummern) ausgehändigt werden dürfen, da uns diese nicht weitergeleitet werden würden. Die Zusteller wissen also um die "besondere Situation" und seit August 2019 ist nie etwas schiefgelaufen oder nicht angekommen.

Vielmehr ist es so, dass unser Schwager seine Post nur alle paar Tage aus dem Fach nimmt, diese dann auf die Rückbank seines Autos wirft und irgendwann gesammelt in den Altpapiercontainer wirft.
Ich habe auch Fotos, welche die gesammelte Post am Rücksitz zeigt.

Ich vermute, dass mein Schwager den gelben Hinterlegungszettel entweder absichtlich nicht abgeholt hat (was ich nicht sehe, existiert nicht...) oder, dass er am 20. Dezember 2019 die Post nicht geholt hat, am Montag die nächste Post am Stapel war und er den ganzen Pack frühestens am Montag auf seinen Rücksitz gepackt hat und diesen somit übersehen hat.
In seinem Schreiben gibt er sogar an, dass es einem ordentlichen Menschen passieren kann, dass man den Hinterlegungszettel in den vielen Werbeschreiben übersieht... jedoch gibt er zwei Absätze vorher auch an, dass er seit Anfang Dezember jeden Tag seine Post sorgfältigst kontrolliert habe, weil er ja auf die Klage gewartet habe.
Es könne auch der Wind den Hinterlegungszettel verweht haben... an Ausreden scheitert es nicht, es sind 2 A4-Seiten voll...
Angeblich hätte er sogar die Postzustellerin zur Rede gestellt... diese hätte gesagt, dass um diese Zeit eine Urlaubsvertretung zuständig gewesen wäre und diese sehr viele Fehler gemacht hätte....

Ich bin nun sehr beunruhigt, unser Rechtsanwalt meinte, wir könnten jetzt nur abwarten.
Aber es sind tatsächlich nur Lügen, die unser Schwager in seinem Schreiben angibt.
Da wir nebeneinander wohnen, wissen wir wirklich, dass unsere Zusteller besonders bemüht sind und können uns auch nicht vorstellen, dass ein Hinterlegungszettel ins falsche Fach gelegt wird. Wir haben auch schon bei der Post angerufen und diese hat uns versichert, dass das so gut wie ausgeschlossen ist.
Denn sonst würde ja jeder behaupten, Briefe nicht bekommen zu haben.
Ich bin mir auch ganz sicher, dass jeder der Nachbarn ihm den Zettel ins Fach gelegt hätte, wäre er im falschen Fach gewesen.

Sollen wir uns selbst beim Gericht melden und Stellung beziehen oder wirklich nur abwarten?
Unser Anwalt meinte, wir können nur abwarten, aber sollen wir uns diese Lügen wirklich gefallen lassen? Das Gericht kennt ja jetzt nur seine Seite... Könnte er damit wirklich durchkommen?
Vielen Dank für's lesen...



mastercrash
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Re: Einspruch gegen vollstreckbaren Zahlungsbefehl?

Beitrag von mastercrash » 11.02.2020, 21:17

Ich nehme an die beklagte Partei hat eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Zustellmangels beantragt? Zumindest hört sich das so an. Siehe dazu § 146 ZPO.

Es liegt nun an der anderen Partei diesen Zustellmangel glaubhaft zu machen. Es kommt im Wiedereinsetzungsverfahren auch meist nicht zu einer mündlichen Verhandlung. Das Gericht entscheidet hierbei meist nach Aktenlage und ob das Vorbringen plausibel ist.

Schlampereien oder ähnliches sind jedenfalls kein Grund für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Vielmehr müsste die Partei tatsächlich glaubhaft machen, den Brief nie bekommen zu haben ohne daran bis auf ein minderes Verschulden etwas beigetragen zu haben.

Sprechen Sie eventuell mit Ihrem Anwalt ggf darüber, ob man auch ohne mündliche Verhandlung im Wiedereinsetzungsverfahren dem Gericht schriftlich die üblichen Schlampereien der beklagten Partei mit dem Umgang der Post darlegt. Immerhin wäre dies durchaus ein Grund, die Wiedereinsetzung abzuweisen. Im RIS findet man ausreichend Fälle in denen nach Schlampereien im Umgang mit der Post die Wiedereinsetzung abgelehnt wurde.

Ansonsten wird es nach Wiedereinsetzung und dem dann erfolgenden Einspruch gegen den Zahlungsbefehl zu einer mündlichen Verhandlung kommen, in der Sie, wenn die Forderung zurecht besteht, auch gewinnen werden und die beklagte Partei dann sämtliche Kosten zu tragen hat (inklusive dieser Mahnklage).
Ist natürlich ärgerlich, wenn die Mahnklage bei einer berechtigten Forderung mit Widerspruch endet, ist aber bis auf die Tatsache, dass der Anspruch dann vor Gericht bewiesen werden muss, nicht weiter schlimm.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Mona Lisa
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Re: Einspruch gegen vollstreckbaren Zahlungsbefehl?

Beitrag von Mona Lisa » 03.03.2020, 09:39

Haben Sie das Schreiben an Ihren Schwager per Einschreiben geschickt? Dann müssten Sie doch einen Nachweis haben (Sendungsverfolgung), wann dieser entgegengenommen bzw. hinterlegt wurde. Auch in welchem Postamt hinterlegt wurde, kann man bei der Sendungsverfolgung heraus finden. Sollte das Schreiben tatsächlich verschwunden sein, müsste man bei der Post einen Nachforschungsauftrag erteilen. War das Schreiben nur als einfacher Brief aufgegeben, dann wird es sehr sehr schwierig zu beweisen, dass der Brief tatsächlich angekommen ist.

mastercrash
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Re: Einspruch gegen vollstreckbaren Zahlungsbefehl?

Beitrag von mastercrash » 03.03.2020, 10:47

Mona Lisa hat geschrieben:
03.03.2020, 09:39
Haben Sie das Schreiben an Ihren Schwager per Einschreiben geschickt? Dann müssten Sie doch einen Nachweis haben (Sendungsverfolgung), wann dieser entgegengenommen bzw. hinterlegt wurde. Auch in welchem Postamt hinterlegt wurde, kann man bei der Sendungsverfolgung heraus finden. Sollte das Schreiben tatsächlich verschwunden sein, müsste man bei der Post einen Nachforschungsauftrag erteilen. War das Schreiben nur als einfacher Brief aufgegeben, dann wird es sehr sehr schwierig zu beweisen, dass der Brief tatsächlich angekommen ist.
Es handelt sich um eine Mahnklage. Der Mahnbescheid wird natürlich per Rsb geschickt, der persönlich angenommen werden muss.

Manchmal schlammt auch leider wirklich die Post bei solchen Sachen. Ich glaube auch, vielen Briefträgern ist die Wichtigkeit eines Rsb nicht bekannt. Diese sollte man auf ein Seminar schicken, um ihnen den korrekten Umgang damit klar zu machen. Manchmal liegt es aber auch an den Empfängern.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

alles2
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Re: Einspruch gegen vollstreckbaren Zahlungsbefehl?

Beitrag von alles2 » 03.03.2020, 11:15

Teilweise sollte denen in der Filiale selbst mal beigebracht werden, die Augen zu öffnen. Gelben Benachrichtigungszettel abgeben und falschen Brief erhalten, wenngleich es auch meinen Namen trug. Kam nicht nur einmal vor. Gerne landet der Brief auch mal in einem falschen Fach und dann fängt die große Sucherei an. Gänzlich verloren ging in der Tat auch mal was, weshalb ein bereits genannter Nachforschungsauftrag eingeleitet wurde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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