Sittenwidrige Bürgschaft?
Verfasst: 10.02.2020, 20:32
Hallo liebe Community,
meine Freundin braucht bitte Eure Hilfe um zu wissen wie sie eine Bürgschaft eines Kredits ihres Ex-Mannes kündigen könnte.
Folgender Fall (so weit anonymisiert wie möglich):
Meine Freundin und ihr damaligen Mann (jetzt Ex-Mann) zogen nach Österreich um zu arbeiten um. Ihr Mann nahm ein Kredit auf in welchem meine Freundin die Bürge ist. Sie hat auf seiner Anweisung die Bürgschaft unterschrieben obwohl sie damals kaum Deutsch gesprochen hat und nicht verstand was drauf geschrieben war. Sie hat keinen witschaftlichen Vorteil vom Kredit erhalten, da wie es später rauskamm, Ihr Ex-Mann ist alkoholiker und drogensüchtiger und hat anscheinend das Geld dafür veschwendet.
Sie trennten sich und vor der Scheidungsgerichtstermin (im Ausland) vereinbarten sie mündlich dass er das Kredit abzahlen würde und sie deswegen deutlich weniger Kinderunterhalt beansprüchen würde. Nach der Scheidungsgerichtstermin stellte sich heraus dass er die Kreditraten doch nicht zahlt und keine Interesse hat diese zu zahlen.
Die Fragen:
1. Da meine Freundin aus emotionalen Gründen die Bürgschaft unterschrieb und sie keinen wirtschaftlichen Vorteil erhielt, kann eine sittenwidrige Bürgchaft vorliegen so dass meine Freundin aus die Bürgschaft kündigen kann?
2. Wie sollten wir mit diesem Thema vorgehen? Brauchen wir einen Antwalt? Wenn ja, wie hoch schätzt Ihr die Honorare für so einen Fall?
3. Falls jemand uns helfen wollen würde oder ein Antwalt seine Dienste (bitte mit Kostenübersicht) uns anbieten wollen würde, kann ich gerne meine Emailadresse in einer privaten Nachricht senden.
Wir sind für Eure Hilfe sehr dankbar.
Beste Grüße!
BuergschafstFrage
meine Freundin braucht bitte Eure Hilfe um zu wissen wie sie eine Bürgschaft eines Kredits ihres Ex-Mannes kündigen könnte.
Folgender Fall (so weit anonymisiert wie möglich):
Meine Freundin und ihr damaligen Mann (jetzt Ex-Mann) zogen nach Österreich um zu arbeiten um. Ihr Mann nahm ein Kredit auf in welchem meine Freundin die Bürge ist. Sie hat auf seiner Anweisung die Bürgschaft unterschrieben obwohl sie damals kaum Deutsch gesprochen hat und nicht verstand was drauf geschrieben war. Sie hat keinen witschaftlichen Vorteil vom Kredit erhalten, da wie es später rauskamm, Ihr Ex-Mann ist alkoholiker und drogensüchtiger und hat anscheinend das Geld dafür veschwendet.
Sie trennten sich und vor der Scheidungsgerichtstermin (im Ausland) vereinbarten sie mündlich dass er das Kredit abzahlen würde und sie deswegen deutlich weniger Kinderunterhalt beansprüchen würde. Nach der Scheidungsgerichtstermin stellte sich heraus dass er die Kreditraten doch nicht zahlt und keine Interesse hat diese zu zahlen.
Die Fragen:
1. Da meine Freundin aus emotionalen Gründen die Bürgschaft unterschrieb und sie keinen wirtschaftlichen Vorteil erhielt, kann eine sittenwidrige Bürgchaft vorliegen so dass meine Freundin aus die Bürgschaft kündigen kann?
2. Wie sollten wir mit diesem Thema vorgehen? Brauchen wir einen Antwalt? Wenn ja, wie hoch schätzt Ihr die Honorare für so einen Fall?
3. Falls jemand uns helfen wollen würde oder ein Antwalt seine Dienste (bitte mit Kostenübersicht) uns anbieten wollen würde, kann ich gerne meine Emailadresse in einer privaten Nachricht senden.
Wir sind für Eure Hilfe sehr dankbar.
Beste Grüße!
BuergschafstFrage