Erbrecht Stiefkind vs. Adoptivkind
Verfasst: 09.02.2020, 13:29
Guten Tag!
Ich habe im Jahr 2005 (volljährig) eine Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärung unterschrieben in der (notariell beglaubigt) festgehalten ist, dass ich und meine Rechtsnachfolger vorbehaltslos auf mein gesetzliches Erbrecht gegenüber meiner Mutter und meinem Vater (Stiefvater) verzichten. Das Wort Stiefvater steht expressis verbis neben dem Namen des Vaters in runde Klammer gesetzt, obwohl ich von Rechtswegen adoptiert wurde (was ich jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht einmal wusste).
Heute bin ich zufällig auf meiner Geburtsurkunde (Geburtenbuchauszug, Ausstellungsdatum 2013) auf eine Textformulierung gestoßen, die mir so nie aufgefallen ist, die bestätigt, dass ich als Kind von meinem Stiefvater adoptiert wurde. Weitere Recherchen im Internet haben mir dann deutlich gemacht, dass Adoptivkinder gegenüber Stiefkindern rechtlich leiblichen Kindern gleichgestellt sind - und das würde die Situation doch erheblich verändern, zumindest was meinen gesetzlichen Pflichtteil betrifft.
Ist dieser Vertrag unter den oben genannten Voraussetzungen überhaupt rechtsgültig bzw. rückwirkend noch anfechtbar?
Vielen Dank für Antworten vorab!
Ich habe im Jahr 2005 (volljährig) eine Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärung unterschrieben in der (notariell beglaubigt) festgehalten ist, dass ich und meine Rechtsnachfolger vorbehaltslos auf mein gesetzliches Erbrecht gegenüber meiner Mutter und meinem Vater (Stiefvater) verzichten. Das Wort Stiefvater steht expressis verbis neben dem Namen des Vaters in runde Klammer gesetzt, obwohl ich von Rechtswegen adoptiert wurde (was ich jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht einmal wusste).
Heute bin ich zufällig auf meiner Geburtsurkunde (Geburtenbuchauszug, Ausstellungsdatum 2013) auf eine Textformulierung gestoßen, die mir so nie aufgefallen ist, die bestätigt, dass ich als Kind von meinem Stiefvater adoptiert wurde. Weitere Recherchen im Internet haben mir dann deutlich gemacht, dass Adoptivkinder gegenüber Stiefkindern rechtlich leiblichen Kindern gleichgestellt sind - und das würde die Situation doch erheblich verändern, zumindest was meinen gesetzlichen Pflichtteil betrifft.
Ist dieser Vertrag unter den oben genannten Voraussetzungen überhaupt rechtsgültig bzw. rückwirkend noch anfechtbar?
Vielen Dank für Antworten vorab!