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Erbrecht Stiefkind vs. Adoptivkind

Verfasst: 09.02.2020, 13:29
von CurcumaLatte
Guten Tag!

Ich habe im Jahr 2005 (volljährig) eine Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärung unterschrieben in der (notariell beglaubigt) festgehalten ist, dass ich und meine Rechtsnachfolger vorbehaltslos auf mein gesetzliches Erbrecht gegenüber meiner Mutter und meinem Vater (Stiefvater) verzichten. Das Wort Stiefvater steht expressis verbis neben dem Namen des Vaters in runde Klammer gesetzt, obwohl ich von Rechtswegen adoptiert wurde (was ich jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht einmal wusste).

Heute bin ich zufällig auf meiner Geburtsurkunde (Geburtenbuchauszug, Ausstellungsdatum 2013) auf eine Textformulierung gestoßen, die mir so nie aufgefallen ist, die bestätigt, dass ich als Kind von meinem Stiefvater adoptiert wurde. Weitere Recherchen im Internet haben mir dann deutlich gemacht, dass Adoptivkinder gegenüber Stiefkindern rechtlich leiblichen Kindern gleichgestellt sind - und das würde die Situation doch erheblich verändern, zumindest was meinen gesetzlichen Pflichtteil betrifft.

Ist dieser Vertrag unter den oben genannten Voraussetzungen überhaupt rechtsgültig bzw. rückwirkend noch anfechtbar?

Vielen Dank für Antworten vorab!

Re: Erbrecht Stiefkind vs. Adoptivkind

Verfasst: 09.02.2020, 22:55
von alles2
Lebt denn noch ein Elternteil?
Denn eine Änderung ist nur einvernehmlich möglich, da es sich um einen Vertrag handelt, für den es beide Seiten braucht!

Re: Erbrecht Stiefkind vs. Adoptivkind

Verfasst: 10.02.2020, 02:49
von mastercrash
alles2 hat geschrieben:
09.02.2020, 22:55
Lebt denn noch ein Elternteil?
Denn eine Änderung ist nur einvernehmlich möglich, da es sich um ein Vertrag handelt, für den es beide Seiten braucht!
Außer es handelt sich um einen wesentlichen Irrtum nach § 871 ABGB.

„Das Wort Stiefvater steht expressis verbis neben dem Namen des Vaters in runde Klammer gesetzt, obwohl ich von Rechtswegen adoptiert wurde (was ich jedoch zum damaligen Zeitpunkt nicht einmal wusste).“

Die andere Vertragspartei wusste dies wohl und hat dies vielleicht explizit verschwiegen. Sogar im Vertrag selbst war diese falsche Angabe Stiefvater statt Adoptivvater enthalten.
Siehe dazu auch § 869 ABGB.

Allerdings müsste der Fragesteller das Testament hierzu gerichtlich anfechten. So lange der Vertrag aufgrund der Willensmängel nicht angefochten wurde, bleibt er gültig aufrecht.

Das heißt der Fragesteller müsste in einem Zivilverfahren beantragen, der Vertrag soll aufgrund von Willensmängeln und der offenkundigen Täuschung durch die andere Vertragspartei aufgehoben werden (Ungültigerklärung des Titelgeschäfts).
Die Ungültigkeit wirkt dann zwar ex tunc, löst den Vertrag daher von Beginn an. Wenn der Erbfall jedoch schon eingetreten wäre, wäre es nicht mehr so leicht möglich von den gutgläubigen Erben (dennoch Scheinerben) die Herausgabe zu fordern.

Zu diesem Fall ist anwaltliche Hilfe nicht die schlechteste Wahl.

Re: Erbrecht Stiefkind vs. Adoptivkind

Verfasst: 10.02.2020, 09:55
von CurcumaLatte
Vielen Dank!

Re: Erbrecht Stiefkind vs. Adoptivkind

Verfasst: 10.02.2020, 15:36
von alles2
Auch von meiner Seite ein herzliches Danke @mastercrash.

Diese Betrachtungsweise, dass hier absichtlich etwas verschwiegen worden sein könnte, hatte ich gar nicht herangezogen.
Hatte schon die ganze Zeit überlegt, warum es bei einem Stiefkind überhaupt so eine Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärung braucht, da dieser ohnehin kein gesetzliches Erbrecht hat.

Na grauslich, wie fies die Menschheit sein kann :roll: