Abwassergebühr - Nichteinleitung

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Herbert Nemeth2
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Abwassergebühr - Nichteinleitung

Beitrag von Herbert Nemeth2 » 30.01.2020, 12:30

Im September 2016 wurde §13KKG daraufhin geändert, dass der Nachweis für nicht in den Abwasserkanal eingebrachte Wassermengen mittels Subzähler nachzuweisen sind. Im Artikel II des LGBL wird festgehalten, dass Bescheide vor Inkraftreten dieser Änderung aufrecht bleiben. Für die Jahre 2012 - 2014 wurden Nichteinleitungsmengen von 102m3, 189m3 und 174m3 - jeweils nach Beschwerde mittels Bescheioden der MA31 - anerkannt.
Mittels Brief der MA31 mit dem Titel "Abwasergebühren; Ermäßigung" wurden diese Mengen auf Grund eines Gutachtens der MA31 bestätigt und folgendes festgehalten:
Ab dem Jahr 2014 kann eine Nichteinleitungsmenge von insgesamt 174m3 anerkannt werden.
Allerdings musste ich für die Jahre 2015 und 2016 wieder jeweils eine Beschwerde führen, da diese Menge in den Jahresabrechnuneng nicht berücksichtigt wurde.
Für die Jahre 2017 und 2018 habe ich wieder eine Eingabe bei der MA31 gemacht, um die 174m3 jährlich angerechnet zu bekommen.
Diese wurde bisher aber mit der Begründung der oben erwähnten Gesetzesänderung und dem Hinweis, dass die Anerkennung der Nichteinleitungsmenge von 174m3 kein Bescheid, sondern nur eine Information war abgewiesen.
Was nun ?



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