Darf Polizei Wohnung betreten?
Verfasst: 29.01.2020, 17:38
Hallo,
Bei einem heftigen Streit zwischen mir und meinem Lebensgefährten in seiner Wohnung, sprach die von Nachbarn gerufene Polizei mir gegenüber ein 14 tägiges Betretungsverbot aus.Bin dort weder gemeldet noch wohnhaft.Dabei stellten sie meinen Schlüssel sicher, mein Freund soll ihn nach Ablauf der Frist zurück erhalten.
Heute hatte er einen Anruf in Abwesenheit von der Polizei.Als sie ihn ca 10 Minuten später erreicht haben, wurde er informiert, dass sie in seiner Abwesenheit den Schlüssel dazu genützt haben, die Wohnung zu betreten, um zu sehen, ob ich mich widerrechtlich dort aufhalte.
1. Ist das überhaupt erlaubt? Es gab weder Gefahr im Verzug, noch hat mein Freund zugestimmt,nicht mal irgendeinen Hinweis,dass ich mich dort befinde. Falls ja, machen die das jetzt jeden 2.Tag?
2. Schlüssel: Darf der dazu genützt werden? Nachdem es die Wohnung meines Freundes ist, auch der Mietvertrag läuft nur auf ihn, kann er den Schlüssel vor Ablauf der Frist fordern? Danach wird er auch ihm ausgehändigt. Auf welcher Grundlage wird der einbehalten?
3.Es war ein heftiger Streit, ich habe mich dabei verletzt, ein Fernseher ging durch meine Schuld zu Bruch.Aber keiner hat Angst vorm Anderen, oder dieses Verbot gefordert.Wenn wir uns einig sind,gibt es eine Möglichkeit das aufzuheben? Wir hatten noch nie einen solchen Streit, dass die Polizei damit zu tun hatte, ich habe keinerlei Straftaten in meinem Leben begangen, nie wirklich mit Polizei zu tun gehabt. Wegen dem Fernseher wurde mir gesagt, ich bekomme in jedem Fall eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, obwohl mein Freund das nicht vorhat. Ist das nicht ein Antragsdelikt? Der Fernseher wurde vor 6 Monaten gebraucht gekauft, für 200€.
Ich hoffe, mir kann jemand Auskunft geben. Es kann doch nicht sein, dass die Polizei einfach so jetzt jederzeit die Wohnung betreten kann.
Bei einem heftigen Streit zwischen mir und meinem Lebensgefährten in seiner Wohnung, sprach die von Nachbarn gerufene Polizei mir gegenüber ein 14 tägiges Betretungsverbot aus.Bin dort weder gemeldet noch wohnhaft.Dabei stellten sie meinen Schlüssel sicher, mein Freund soll ihn nach Ablauf der Frist zurück erhalten.
Heute hatte er einen Anruf in Abwesenheit von der Polizei.Als sie ihn ca 10 Minuten später erreicht haben, wurde er informiert, dass sie in seiner Abwesenheit den Schlüssel dazu genützt haben, die Wohnung zu betreten, um zu sehen, ob ich mich widerrechtlich dort aufhalte.
1. Ist das überhaupt erlaubt? Es gab weder Gefahr im Verzug, noch hat mein Freund zugestimmt,nicht mal irgendeinen Hinweis,dass ich mich dort befinde. Falls ja, machen die das jetzt jeden 2.Tag?
2. Schlüssel: Darf der dazu genützt werden? Nachdem es die Wohnung meines Freundes ist, auch der Mietvertrag läuft nur auf ihn, kann er den Schlüssel vor Ablauf der Frist fordern? Danach wird er auch ihm ausgehändigt. Auf welcher Grundlage wird der einbehalten?
3.Es war ein heftiger Streit, ich habe mich dabei verletzt, ein Fernseher ging durch meine Schuld zu Bruch.Aber keiner hat Angst vorm Anderen, oder dieses Verbot gefordert.Wenn wir uns einig sind,gibt es eine Möglichkeit das aufzuheben? Wir hatten noch nie einen solchen Streit, dass die Polizei damit zu tun hatte, ich habe keinerlei Straftaten in meinem Leben begangen, nie wirklich mit Polizei zu tun gehabt. Wegen dem Fernseher wurde mir gesagt, ich bekomme in jedem Fall eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, obwohl mein Freund das nicht vorhat. Ist das nicht ein Antragsdelikt? Der Fernseher wurde vor 6 Monaten gebraucht gekauft, für 200€.
Ich hoffe, mir kann jemand Auskunft geben. Es kann doch nicht sein, dass die Polizei einfach so jetzt jederzeit die Wohnung betreten kann.