Darf Polizei Wohnung betreten?

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Caliber
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Darf Polizei Wohnung betreten?

Beitrag von Caliber » 29.01.2020, 17:38

Hallo,
Bei einem heftigen Streit zwischen mir und meinem Lebensgefährten in seiner Wohnung, sprach die von Nachbarn gerufene Polizei mir gegenüber ein 14 tägiges Betretungsverbot aus.Bin dort weder gemeldet noch wohnhaft.Dabei stellten sie meinen Schlüssel sicher, mein Freund soll ihn nach Ablauf der Frist zurück erhalten.
Heute hatte er einen Anruf in Abwesenheit von der Polizei.Als sie ihn ca 10 Minuten später erreicht haben, wurde er informiert, dass sie in seiner Abwesenheit den Schlüssel dazu genützt haben, die Wohnung zu betreten, um zu sehen, ob ich mich widerrechtlich dort aufhalte.
1. Ist das überhaupt erlaubt? Es gab weder Gefahr im Verzug, noch hat mein Freund zugestimmt,nicht mal irgendeinen Hinweis,dass ich mich dort befinde. Falls ja, machen die das jetzt jeden 2.Tag?
2. Schlüssel: Darf der dazu genützt werden? Nachdem es die Wohnung meines Freundes ist, auch der Mietvertrag läuft nur auf ihn, kann er den Schlüssel vor Ablauf der Frist fordern? Danach wird er auch ihm ausgehändigt. Auf welcher Grundlage wird der einbehalten?
3.Es war ein heftiger Streit, ich habe mich dabei verletzt, ein Fernseher ging durch meine Schuld zu Bruch.Aber keiner hat Angst vorm Anderen, oder dieses Verbot gefordert.Wenn wir uns einig sind,gibt es eine Möglichkeit das aufzuheben? Wir hatten noch nie einen solchen Streit, dass die Polizei damit zu tun hatte, ich habe keinerlei Straftaten in meinem Leben begangen, nie wirklich mit Polizei zu tun gehabt. Wegen dem Fernseher wurde mir gesagt, ich bekomme in jedem Fall eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, obwohl mein Freund das nicht vorhat. Ist das nicht ein Antragsdelikt? Der Fernseher wurde vor 6 Monaten gebraucht gekauft, für 200€.
Ich hoffe, mir kann jemand Auskunft geben. Es kann doch nicht sein, dass die Polizei einfach so jetzt jederzeit die Wohnung betreten kann.



SK
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Re: Darf Polizei Wohnung betreten?

Beitrag von SK » 29.01.2020, 20:13

Die Polizei darf nicht nur, sie muss die Einhaltung des Betretungsverbotes kontrollieren, nämlich zumindest einmal in den ersten 3 Tagen (§ 38a Abs.5 SPG).

Der Schlüssel muss einbehalten werden, mindestens für 2 Wochen (§38a Abs. 11 SPG).

Ein Antragsdelikt ist es nur, wenn es Ihr Lebensgefährte war, sprich sie in einer Wohn-, Geschlechts- und Wirtschaftsgemeinschaft stehen. Die Meldung Ihres Hauptwohnsitzes ist hier nur ein Indiz, da sie aber selbst schreiben, dass Sie nicht mit Ihrem Freund zusammenwohnen, ist es ein Offizialdelikt.

MfG RA Sebastian Kinberger

Caliber
Beiträge: 2
Registriert: 29.01.2020, 17:15

Re: Darf Polizei Wohnung betreten?

Beitrag von Caliber » 29.01.2020, 22:40

Aber dazu dürfen sie einfach whg betreten? Echt krass, weil sonst dafür echt nötige Gründe vorliegen müssen.Hab ja auch keinen verletzt, mein Freund hat weder die Polizei zu Hilfe gerufen, noch um so etwas gebeten.
Vielen Dank für die Antwort!!

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