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Aushang

Verfasst: 25.01.2020, 17:31
von Iw48
Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es gesetzlich geregelte Fristen wie lange Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft ausgehängt bleiben müssen. Meines Erachtens sollten 14 Tage reichen und danach die Beschlüsse entfernt werden.

Re: Aushang

Verfasst: 25.01.2020, 22:07
von alles2
Ich war mir jetzt nicht sicher, ob es 30 Tage oder ein Monat sind. Gemäß § 24 Abs.6 WEG hat jeder Eigentümer 1 Monat ab "Anschlag im Haus" Zeit, seine Rechte zu wahren. Da danach nichts mehr geht, kann man die Beschlüsse meines Erachtens dann wieder abhängen.