Aushang
Re: Aushang
Ich war mir jetzt nicht sicher, ob es 30 Tage oder ein Monat sind. Gemäß § 24 Abs.6 WEG hat jeder Eigentümer 1 Monat ab "Anschlag im Haus" Zeit, seine Rechte zu wahren. Da danach nichts mehr geht, kann man die Beschlüsse meines Erachtens dann wieder abhängen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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