Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
SK
Beiträge: 157
Registriert: 24.01.2018, 00:23

Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von SK » 10.02.2020, 17:37

Für einen Schadenersatzanspruch braucht es keinesfalls ein Strafverfahren!

Der Threadersteller meint eine Klage und keine Strafanzeige. Es wäre doch gut hier Rechtssuchenden, wenn man schon keine richtige Antwort parat hat, nicht irgendetwas (offensichtlich unrichtiges) zu antworten, sondern liebers nichts zu antworten.

An Justian:

Gehen Sie zum Amtstag, schildern Sie Ihre Angelegenheit und nehmen Sie Unterlagen mit. Bei Gericht wird der Sachverhalt aufgenommen und dem Richter zur Entscheidung vorgelegt. Wenn sie bedürftig sind und die Klage nicht aussichtlslos oder mutwillig ist, wird die Verfahrenshilfe genehmigt werden müssen.

Wenn Ihr Antrag auf Verfahrenshilfe abgewiesen wurde, können Sie gegen diesen Beschluss Rekurs erheben.



alles2
Beiträge: 3293
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von alles2 » 10.02.2020, 19:16

Nunja, habe auch nicht wirklich pauschal behauptet, dass es für einen Schadensersatzanspruch nur über den Strafverfahrensweg geht. Hat man das als Opfer erfolgreich überstanden, was ohnehin schwierig genug ist, hat man so gut wie gewonnen, was den Schadensersatz angeht (vorausgesetzt der Übeltäter ist zahlungsfähig). Wie ich aber im Nachgang anerkennen muss, ist es nicht der einzige Weg. Es bleibt dennoch ein Möglicher ;-)

Wider besseren Wissens hatte ich immer eine Anzeige erstattet, sobald mir jemand Schaden zugefügt hatte. Der große Erfolg blieb bisher aus verschiedensten Gründen aus. Dabei hatte mir nie jemand erläutert (im Gegensatz zu Euch), dass es eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre, sondern man es auch mit einem Schadensersatzprozess versuchen kann. Herzlichen Dank für den Hinweis!

Leider hat mir nie ein Staatsanwalt oder Richter darauf hingewiesen (beispielsweise im Zuge einer Verfahrenseinstellung). Sämtliche Anträge auf Verfahrenshilfe wurden abgeschmettert, sodass es nie wirklich zu einem entsprechenden Abklärung mit einem ebensolchen kam. Aber klar, den bekommt man erst für einen berechtigten Anlass.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste