Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

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Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_174 » 25.01.2020, 16:55

Ich würde gerne wissen, ob man beim Landesgericht eine Rechtsberatung mittels Verfahrenshilfe
beantragen kann, bevor dann gegebenfalls die Klage eingereicht wird.

Danke schon mal für die Auskunft.

FG,

Justian



alles2
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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von alles2 » 25.01.2020, 21:44

Das wäre mir neu. Denn wenn eine Strafanzeige (mit Anschluss als Privatbeteiligter) durchgeht, ist quasi der Staatsanwalt indirekt Dein "Verfahrenshelfer". Weil man bei einer Zivilklage sich selbst um einen Anwalt kümmern muss, nehmen viele aufgrund des Prozessrisikos Abstand davon.

Als Beschuldigter ist die Situation anders und ist in § 61 StPO festgelegt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_174 » 25.01.2020, 23:33

@alles2

Danke für die Infos.
Nur meinte ich, dass man ja zu einem Klageschreiben gleichzeitig um Verfahrenshilfe mit
Beigebung eines Anwalts ansuchen kann, wenn man nur wenig Einkommen hat.
Und dieser Anwalt wird normalerweise vom Gericht ausgesucht bzw. von der
Rechtsanwaltskammer. Und von diesem Anwalt kann man sich doch beraten lassen und nicht
sofort Klage einreichen, oder stimmt das so nicht ?
Wie ist da die genaue Vorgehensweise ?

alles2
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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von alles2 » 26.01.2020, 02:41

Jetzt wo Du es "sagst", muss ich mich korrigieren! Danke für die Anmerkung! Hätte eher schreiben sollen, dass es kein Rechtsanspruch oder ähnliches darauf besteht, während es bei Beschuldigten unter gewissen Umständen dem sehr wohl so ist.

Habe selbst oft Sachverhaltsdarstellungen eingereicht und dabei um einen Verfahrenshilfeverteidiger angesucht. Selbst nach Erhalt der Verfahrenseinstellung oder Einstellungsbegründung. Nie wurde mir dabei der "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und Vermögensbekenntnis" übermittelt. Stattdessen hieß es stets, dass es nicht im Interesse der Rechtspflege sei und/oder ein Verfahren aussichtslos sei.

Also das Formular bekommst Du hier:
https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Verfahrenshilfe.aspx

Mein Vorschlag wäre, dass Du es einfach ausfüllst und bei Gericht abgibst. Sollte der Platz für die Ausführung der Rechtssache nicht ausreichend sein, hefte einfach ein Beiblatt an. Wenn es abgewiesen wird, musst Du Dich wohl oder übel selbst um die Klageeinreichung kümmern.

Definitiv wirst Du keine Verfahrenshilfe bekommen, um sich dann mit ihm zu beraten, ob die Klage Sinn macht oder nicht. Der Richter, der über Deinen Antrag positiv entscheidet, muss schon überzeugt sein, dass Deine Absicht erfolgsversprechend ist. Daher stellt sich die Frage dann nicht mehr und ich würde das Ding einfach durchziehen.

Wenn Du Dir vorher eine Meinung einholen möchtest, gibt es unter anderem die unentgeltlichen Rechtsauskünfte, die glaube ich meist Dienstag Vormittag bei den Gerichten angeboten werden. Das wäre dann ein Gespräch mit einem Richter.
So viel ich weiß, werden diese Rechtsauskünfte teilweise auch in Rathäusern angeboten, wobei das Gespräch dann bei einem Rechtsanwalt erfolgt. Wenn mich nicht alles täuscht, findet das nur monatlich statt.
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SK
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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von SK » 26.01.2020, 23:53

Die Nachrichten des Vorposter sind nicht richtig.

Wenn Sie für einen Zivilprozess Verfahrenshilfe beantragen wird Ihre Vermögenslage geprüft und ob der allfällig zu führende Prozess nicht offenbar aussichtslos oder mutwillig ist.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen wird vom Gericht die VfH bewilligt und Ihnen von der Anwaltskammer ein Anwalt zugewiesen. Dieser wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, den Sachverhalt aufnehmen und dann entscheiden Sie gemeinsam, ob die Klage eingereicht wird oder eben nicht (es besteht trotz VfH ein Prozesskostenrisiko).

Es besteht auch ein Rechtsanspruch auf VfH. Suchen Sie am besten am Dienstag den Amtstag auf, schilden Sie Ihren Sachverhalt, dann wird bestenfalls gleich das Formular zur Erlangung der VfH ausgefüllt und eingereicht. Nehmen Sie zum Amtstag alle Vermögensunterlagen kopiert mit (Girokontobelege, Mietvertrag, Kreditunterlagen etc etc).

MfG RA Sebastian Kinberger

alles2
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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von alles2 » 27.01.2020, 21:15

Bitte nicht so streng. Das klingt fast so, als wäre alles falsch, was ich da verfasst habe.

Es mag aber sehr wohl sein, dass ich mich unglücklich oder missverständlich ausgedrückt habe. Ich wollte lediglich vermittelt haben, dass nicht jeder eine Verfahrenshilfe bekommt, nur weil er nichts für einen Anwalt bezahlen möchte und trotzdem sein "subjektiv empfundenes" Recht irgendwie durchboxen will.

Vom Fragesteller wissen wir weder, um was für ein Verfahren (Straf- oder Zivilverfahren) es sich handelt, noch seine Einkommensverhältnisse. Daher steht es uns nicht zu, zu beurteilen, ob sie/er einen Anspruch auf Verfahrenshilfe hat.
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SK
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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von SK » 29.01.2020, 20:07

Der Threadersteller schreibt von einer Klage, ergo Zivilrecht.

Und die Frage ob VfH bewilligt wird oder nicht, habe ich nicht beantwortet, ich habe lediglich die Voraussetzungen aufgezeigt und, dass nicht automatisch Klage eingebracht wird, sondern der Verfahrenshelfer sich jedenfalls vorab mit dem Verfahrensbeholfenen zu beraten hat.

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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_174 » 06.02.2020, 06:47

Was muss im Verfahrenshilfeformular genau eingetragen werden ?
Alle Details des Klagevorhabens oder nur eine kurze Übersicht ?
Ich hätte schon einmal Klage eingereicht, aber das Gericht lehnte die Verfahrenshilfe ab,
da die Angelegenheit als mutwillig und aussichtslos anzusehen ist....
Ich sehe das allerdings nicht so, da mir sichtlich ein Schaden entstanden ist und diverse Ärzte
mir sogar geraten haben dagegen zu klagen...
Was kann man da machen ? Ein anderes Gericht aufsuchen oder ohne Verfahrenshilfe zu einem Anwalt
gehen ?? Nur sehe ich das nicht ein, da mir Verfahrenshilfe zustehen würde....
Es geht hier um schwere Körperverletzung bzw. grober Verlässigkeit in einem Krankenhaus.
Es entstand ein sichtlicher Schaden. Das Gericht urteilte meiner Meinung nach falsch,
Ich hätte ein Recht dagegen vorzugehen. Das teilten mir schon mehrere Ärzte usw. mit.
Zudem habe ich nun sogar Beweise.. Wie sollte ich nun am besten vorgehen ?
Danke im voraus für die Infos.

alles2
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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von alles2 » 08.02.2020, 01:36

Ähm, also doch Strafrecht?
Als hätte ich es (besser) gewusst!
Es ist genauso eingetroffen, wie ich es vermutet habe. Stattdessen darf ich mich von einem Anwalt auf uncharmante Weise "anfahren" lassen, der pauschal behauptet, meine Nachrichten wären nicht richtig.

Und genau das meinte ich damit, dass man indirekt keinen Rechtsanspruch auf einen Verfahrenshilfeverteidiger hat. Denn der Richter braucht nur (vorverurteilend und subjektiv) die Haltung haben, dass das Verfahren aussichtslos sei, und schon ist dieses Recht umgangen.

Mir ereilt aktuell hübsch dasselbe Schicksal wie Dir, weshalb ich aus Erfahrung schreibe. Auch bei mir geht es um ein fahrlässiges Verhalten eines Arztes, das ein körperliches Defizit zur Folge hat. Sobald ich mit dem Thread fertig bin, werde ich hier darauf verlinken. Wenn Du siehst, mit welchen Tricks die Justiz arbeiten kann, wirst Du Dir nicht nur an die Stirn greifen, sondern womöglich sämtliche Bemühungen einstellen. Denn für mich bleibt die Erkenntnis, dass zumindest in meinem Fall die Justiz korrupt sein könnte. Aber wie gesagt, vielleicht später mehr.

Am besten Du ziehst jede Zeile Deines bemühten Paragraphen heran und unterstreichst diese mit Fakten und Belegen, damit daran kein Zweifel besteht. Nur wenn sich das Verschulden mit dem Gesetzestext deckt, kann der Beschuldigte belangt werden.
Um ein Beispiel zu nennen:
Wenn Dir jemand etwas wegnimmt und Du ihn wegen Diebstahl anzeigst, kann er straffrei davonkommen, wenn er oder sein Anwalt den Richter davon überzeugt, dass kein Bereicherungsvorsatz vorliegt. Dieser Vorsatz setzt der entsprechende Gesetzestext voraus. Also Diebstahl ist eben nicht gleich Diebstahl!

Verliere Dich nicht in Details, die für ein Richter, der nur nach dem Gesetz gehen wird, nicht relevant sein dürften. Bedeutungslose Ausführungen werden daher im Prinzip einfach ignoriert!

Ich habe auch mal überlegt, eine Angelegenheit (aus Gründen der Unbefangenheit) über ein anderes Gericht in einem anderen Bundesland zu bemühen. Aber irgendwie habe ich die Vermutung, dass man draufkommen würde. Es könnte ein Verzeichnis geben, wonach man herauslesen kann, wer gegen wen bereits Unternehmungen vorgenommen hat. Nur sicher bin ich mir da nicht.
Oder die Sache wird an das zuständige Gericht weitergeleitet und spätestens dort würde man herausfinden, dass in dem Fall schon was "gelaufen" ist.

Lass' Dir eins sagen...es ist schwieriges Unterfangen, gegen Ärzte anzukämpfen. Nur in den allerseltesten Fällen geht es durch und das wohl auch nur, wenn ein Fehlverhalten fatale Folgen, wie beispielsweise den Tod eines Patienten, zur Folge hat. Ich persönlich habe den Eindruck gewonnen, dass diese Berufsgruppe nicht nur seitens der Justiz als schützenswert angesehen wird.
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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von alles2 » 09.02.2020, 21:23

Endlich fertig:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15035
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mastercrash
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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von mastercrash » 10.02.2020, 03:04

alles2 hat geschrieben:
08.02.2020, 01:36
Ähm, also doch Strafrecht?
Als hätte ich es (besser) gewusst!
Es ist genauso eingetroffen, wie ich es vermutet habe. Stattdessen darf ich mich von einem Anwalt auf uncharmante Weise "anfahren" lassen, der pauschal behauptet, meine Nachrichten wären nicht richtig.

Und genau das meinte ich damit, dass man indirekt keinen Rechtsanspruch auf einen Verfahrenshilfeverteidiger hat. Denn der Richter braucht nur (vorverurteilend und subjektiv) die Haltung haben, dass das Verfahren aussichtslos sei, und schon ist dieses Recht umgangen.

Mir ereilt aktuell hübsch dasselbe Schicksal wie Dir, weshalb ich aus Erfahrung schreibe. Auch bei mir geht es um ein fahrlässiges Verhalten eines Arztes, das ein körperliches Defizit zur Folge hat. Sobald ich mit dem Thread fertig bin, werde ich hier darauf verlinken. Wenn Du siehst, mit welchen Tricks die Justiz arbeiten kann, wirst Du Dir nicht nur an die Stirn greifen, sondern womöglich sämtliche Bemühungen einstellen. Denn für mich bleibt die Erkenntnis, dass zumindest in meinem Fall die Justiz korrupt sein könnte. Aber wie gesagt, vielleicht später mehr.

Am besten Du ziehst jede Zeile Deines bemühten Paragraphen heran und unterstreichst diese mit Fakten und Belegen, damit daran kein Zweifel besteht. Nur wenn sich das Verschulden mit dem Gesetzestext deckt, kann der Beschuldigte belangt werden.
Um ein Beispiel zu nennen:
Wenn Dir jemand etwas wegnimmt und Du ihn wegen Diebstahl anzeigst, kann er straffrei davonkommen, wenn er oder sein Anwalt den Richter davon überzeugt, dass kein Bereicherungsvorsatz vorliegt. Dieser Vorsatz setzt der entsprechende Gesetzestext voraus. Also Diebstahl ist eben nicht gleich Diebstahl!

Verliere Dich nicht in Details, die für ein Richter, der nur nach dem Gesetz gehen wird, nicht relevant sein dürften. Bedeutungslose Ausführungen werden daher im Prinzip einfach ignoriert!

Ich habe auch mal überlegt, eine Angelegenheit (aus Gründen der Unbefangenheit) über ein anderes Gericht in einem anderen Bundesland zu bemühen. Aber irgendwie habe ich die Vermutung, dass man draufkommen würde. Es könnte ein Verzeichnis geben, wonach man herauslesen kann, wer gegen wen bereits Unternehmungen vorgenommen hat. Nur sicher bin ich mir da nicht.
Oder die Sache wird an das zuständige Gericht weitergeleitet und spätestens dort würde man herausfinden, dass in dem Fall schon was "gelaufen" ist.

Lass' Dir eins sagen...es ist schwieriges Unterfangen, gegen Ärzte anzukämpfen. Nur in den allerseltesten Fällen geht es durch und das wohl auch nur, wenn ein Fehlverhalten fatale Folgen, wie beispielsweise den Tod eines Patienten, zur Folge hat. Ich persönlich habe den Eindruck gewonnen, dass diese Berufsgruppe nicht nur seitens der Justiz als schützenswert angesehen wird.
NEIN, kein Strafrecht. Offensichtlich geht es um Schadenersatzansprüche aus einer Körperverletzung aufgrund einer Behandlung die vielleicht nicht lege artis erfolgte.

Für eine Strafanzeige braucht es auch keine Verfahrenshilfe. Allenfalls für einen Rechtsbeistand um als Privatbeteiligter aufzutreten, aber darum geht es hier nicht. Er will ja Klagen und braucht keinen Strafverteidiger.

Trauen Sie daher eher der Empfehlung des Rechtsanwalts.

Noch als Anmerkung: Wenn Ärzte Ihnen zur Klage raten könnten Sie dies ja ggf schriftlich verlangen und dann beim Verfahrenshilfeantrag vorlegen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_174 » 10.02.2020, 07:36

@mastercrash

NEIN, kein Strafrecht. Offensichtlich geht es um Schadenersatzansprüche aus einer Körperverletzung aufgrund einer Behandlung die vielleicht nicht lege artis erfolgte.

Für eine Strafanzeige braucht es auch keine Verfahrenshilfe. Allenfalls für einen Rechtsbeistand um als Privatbeteiligter aufzutreten, aber darum geht es hier nicht. Er will ja Klagen und braucht keinen Strafverteidiger.

Trauen Sie daher eher der Empfehlung des Rechtsanwalts.

Noch als Anmerkung: Wenn Ärzte Ihnen zur Klage raten könnten Sie dies ja ggf schriftlich verlangen und dann beim Verfahrenshilfeantrag vorlegen.

@mastercrash
Ich wüsste nicht warum ich einen Strafverteidiger bräuchte....
Ich bin jedenfalls unbescholten und habe keinen einzigen Eintrag im Strafregister...
Also bitte keine Unwahrheiten verbreiten....

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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von mastercrash » 10.02.2020, 10:58

Justian hat geschrieben:
10.02.2020, 07:36
@mastercrash

NEIN, kein Strafrecht. Offensichtlich geht es um Schadenersatzansprüche aus einer Körperverletzung aufgrund einer Behandlung die vielleicht nicht lege artis erfolgte.

Für eine Strafanzeige braucht es auch keine Verfahrenshilfe. Allenfalls für einen Rechtsbeistand um als Privatbeteiligter aufzutreten, aber darum geht es hier nicht. Er will ja Klagen und braucht keinen Strafverteidiger.

Trauen Sie daher eher der Empfehlung des Rechtsanwalts.

Noch als Anmerkung: Wenn Ärzte Ihnen zur Klage raten könnten Sie dies ja ggf schriftlich verlangen und dann beim Verfahrenshilfeantrag vorlegen.

@mastercrash
Ich wüsste nicht warum ich einen Strafverteidiger bräuchte....
Ich bin jedenfalls unbescholten und habe keinen einzigen Eintrag im Strafregister...
Also bitte keine Unwahrheiten verbreiten....
Bitte lesen Sie meine Antwort noch einmal durch. Im wesentlichen habe ich nur auf alles2 geantwortet, der von Strafrecht geschrieben hat, und dass es sich eben nicht um Strafrecht handelt...
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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Re: Klage beim Landesgericht - Rechtsberatung ?

Beitrag von alles2 » 10.02.2020, 15:51

Es gibt hier wohl einige haarspalterische Besserwisser, die sich nicht in die Lage eines Betroffenen hineinversetzen können, der mit dem Rechtsdeutschen eben nicht bewandert ist!

Mich ereilte nahezu dasselbe Schicksal und kann mir daher sehr gut vorstellen, in welcher Situation der Threadersteller ist.
Es ist zwar schön, dass hier einige von einer Zivilklage ausgehen, obwohl das nirgends direkt zu entnehmen ist. Doch man kann keine Schadenersatzansprüche stellen, ohne dass der Gegner etwas verbrochen hat. Und dazu bedarf es oft eben einem vorangegangen Strafverfahren, bei dem schon die zu bezahlende Schadensersatzhöhe ausgesprochen oder auf dem Zivilrechtsweg verwiesen wurde.

Also alles gut und ruhig Blut. Missverständnisse können schnell mal entstehen. Es gibt aber nichts, was man nicht klären kann, und ohne ein gewisses Niveau wird's schwer.
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