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Ladung des Gerichtskommissärs/Notar

Verfasst: 20.01.2020, 17:05
von coralle
Hallo Forianer,

kürzlich erhielt ich eine schriftliche Ladung von einem Notar/in seiner Funkion als Gerichtskommissärs. Ich beabsichtige mit meinen Rechtsanwalt den Termin wahrzunehmen.

Weiters möchte ich, daß mich
eine weitere Person meines Vertrauens zu diesem Termin begleitet und wollte fragen, ob es mir in diesem Falle rechtlich zusteht eine Vertrauensperson einem solchen Termin mitzunehmen, oder ob ich auf die Zustimmung der anderen geladenen Parteien oder des Notares angewiesen bin.

Was meint Ihr??

Coralle

Re: Ladung des Gerichtskommissärs/Notar

Verfasst: 20.01.2020, 21:46
von mastercrash
coralle hat geschrieben:
20.01.2020, 17:05
kürzlich erhielt ich eine schriftliche Ladung von einem Notar/in seiner Funkion als Gerichtskommissärs. Ich beabsichtige mit meinen Rechtsanwalt den Termin wahrzunehmen.
Soweit so gut.
coralle hat geschrieben:
20.01.2020, 17:05
Weiters möchte ich, daß mich
eine weitere Person meines Vertrauens zu diesem Termin begleitet und wollte fragen, ob es mir in diesem Falle rechtlich zusteht eine Vertrauensperson einem solchen Termin mitzunehmen, oder ob ich auf die Zustimmung der anderen geladenen Parteien oder des Notares angewiesen bin.
Ich selbst hatte noch nie mit einem solchen Verfahren zu tun, doch bin ich mir sehr sicher, dass dieses Verfahren nicht öffentlich ist. Daher haben nur die Parteien und deren Vertreter das Recht, anwesend zu sein.

Eine Privatperson, die weder Partei noch zugelassener Rechtsanwalt einer Partei noch der Notar selbst ist, hat da nichts zu suchen (bei Streitwert > 5000€). Man würde so eine Vertrauensperson auch "Rechtsfreund" nennen, und solche Personen haben in Verfahren mit einem Streitwert über € 5000,- nichts zu suchen. Bei einem Streitwert unter € 5000,- kann auch ein Rechtsfreund, also eine beliebige voll geschäftsfähige Vertrauensperson als Vertreter anwesend sein. Dann aber würde diese Person den Rechtsanwalt ersetzen.

Re: Ladung des Gerichtskommissärs/Notar

Verfasst: 21.01.2020, 07:01
von coralle
@Mastercard

von meinem ehemaligen , heute leider pensionierten Notar meines Vertrauens, hab' ich noch in Erinnerung, dass es sehr wohl möglich ist eine weitere Person mitzunehmen, daher werde ich da mal noch etwas genauer recherhieren und dann berichten.....

coralle

Re: Ladung des Gerichtskommissärs/Notar

Verfasst: 21.01.2020, 11:55
von coralle
@all

die richtige Antwort lautet:

"es steht mir jederzeit zu neben meinem Anwalt noch eine Person meines Vertrauens zu solch einem Termin beim Notar/ Gerichtskommissärs mitzunehmen" 😊