Seite 1 von 1

Meledezettel im Original

Verfasst: 20.01.2020, 10:58
von Anastasius
Guten Tag, ich erhielt im Rahmen einer elektronischen Eingabe zur Adressänderung im Grundbuch vom Bezirksgericht den Verbesserungsauftrag den "Meldezettel im Original" "mittels Meldung vorzulegen".
Ich hätte zwei Fragen hiezu:
1. Was ist unter Meldezettel im Original zu verstehen? Meldezettel gibt es ja schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Darüber hinaus habe ich den Antrag eine aktuelle Meldebestätigung beigelegt.
2. Was bedeutet "mittels Meldung vorzulegen"?

Re: Meledezettel im Original

Verfasst: 20.01.2020, 13:45
von mastercrash
Unter Meldezettel im Original verstehen sie die Meldebestätigung.
Allerdings nicht die selbst ausgedruckte über help.gv.at sondern eine aktuelle (nicht älter als 3 Monate) und gestempelte vom Amt. Es kommt oft vor, dass Personen einfach eine selbst ausgedruckte vorlegen. Diese darf nicht akzeptiert werden. Ist zwar ein toller Service, dass man selbst einfach Meldebestätigungen ausdrucken kann aber habe noch keine Stelle gefunden die diesen dann akzeptiert hätte.

Mittels Meldung heißt einfach nur entweder bei der Poststelle (oder beim Empfang) des Gerichts mit Aktenzeichen abzugeben, wo das Ding dann mit Eingangsdatum gestempelt wird. Per Post sollte auch gehen, die gibt es ja auch bei der Poststelle ab.