Schwerer Verfahrensfehler durch Richter

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coralle
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Schwerer Verfahrensfehler durch Richter

Beitrag von coralle » 14.01.2020, 14:44

Wenn der Richter in einem Zivilverfahren (nachweislich)einen schweren Verfahrensfehler gegen die beklagte Partei begeht, welche Konsequenzen kann das für diesen Richter haben. Als klagende Partei merke ich nun, dass ich quasi zu einem faulen Vergleich genötigt werden soll, obwohl vor diesem Verfahrensfehler alles für ein Urteil zu meinen Gunsten gesprochen hat. Auch mein Anwalt spielt dieses Spiel mit, er will sichs ja zukünftig mit diesem Richter nicht verscherzen.

Ich weiß, da ist guter Rat teuer, aber wer wollte und könnte mir dabei mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Coralle



mastercrash
Beiträge: 261
Registriert: 15.10.2019, 23:42

Re: Schwerer Verfahrensfehler durch Richter

Beitrag von mastercrash » 14.01.2020, 16:44

coralle hat geschrieben:
14.01.2020, 14:44
Wenn der Richter in einem Zivilverfahren (nachweislich)einen schweren Verfahrensfehler gegen die beklagte Partei begeht, welche Konsequenzen kann das für diesen Richter haben.
Erstmal gar keine Konsequenzen. Jeder Mensch macht Fehler. Richter als Beamte werden jährlich evaluiert und erst wenn sich zeigt, dass ein Richter stark erhöhte Fehlerquoten aufweist wird geschaut, ob ihm vielleicht der Ruhestand nahe gelegt werden kann (je nach Alter) oder ähnliches (disziplinarische Maßnahmen). Wobei dadurch dass er ja unabhängig und unabsetzbar und unversetzbar ist, dies immer intern durch ebenfalls unabhängige Richter-Gremien und nicht durch die Ministerien (also die Politik oder weisungsgebundene Personen) erfolgt.

Die Frage ist: Davon hätten Sie ja nichts.

Wenn ein Verfahrensfehler unterlaufen ist und das Urteil noch nicht rechtskräftig ist legt man Rechtsmittel ein (zweite Instanz) und begründet dies mit dem Verfahrensfehler. Der Richter im Rechtsmittel-Verfahren muss dann in seiner Entscheidung auf die Begründung eingehen (also entweder: Ja es lag ein Verfahrensfehler vor und Urteil wird abgeändert oder nein, es hatte alles seine Richtigkeit und Urteil wird bestätigt).

Genau deshalb gibt es in einem Rechtsstaat ja auch Rechtsmittel.

Wenn das Urteil bereits rechtskräftig ist, ist es üblicherweise zu spät. Außer man kann nachweisen, dass das Versäumen der Rechtsmittel-Frist nichts mit eigenen Versäumnissen zu tun hatte (man konnte den Verfahrensfehler aufgrund von Umständen an denen einen selbst keine Schuld trifft erst später erkennen). Dann wäre eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand denkbar.

Nur wegen dem Einlegen von (insbesondere durchaus begründeten) Rechtsmitteln sollte die Beziehung zwischen Richter und Rechtsanwalt auch keinen größeren Schaden davontragen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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