Verzweilft :◇

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Lastnight
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Registriert: 13.01.2020, 17:15

Verzweilft :◇

Beitrag von Lastnight » 13.01.2020, 17:17

Hey .

Ich hoffe Sie können mir helfen,

Ich versuche die Geschichte kurz zu fassen.

2015-2017 war ich in Haft bzg Betrug, danach begann ich eine Therapie bzg meiner Spielsucht. Diese endete im Dezember 2017. Ich begann wieder zu arbeiten ,die Rückführung meiner Kinder begann.

Leider wurde ich wieder Rückfällig und begann zu spielen. Um dies zu finanzieren, wurde ich wieder straffällig und betrog Menschen bei Internetauktionshaus [Name geändert] Kleinanzeigen um dies zu finanzieren.

Im November 2018 musste ich dann in Untersuchungshaft bis Mai 2019. Ich wurde dann auf Bewährung entlassen,mit der Auflage eine Therapie zu absolvieren. Ich war im Juni akut auf einer Station. Für einen Monat. Und arbeitet dann wieder.

Leider wurde ich wieder rückfällig und der Teufelskreis begann von vorne.

Ich war seit dem 29.10.in einer Therapieeinririchtung und bin jetzt in einer Tagesklinischen Therapie ,versuche so gut es geht alles zurück zu bezahlen.

Manche haben mich schon angezeigt. Es geht um insgesamt ca 8000,00 Euro.

Manche sind auf Ratenzahlung eingegangen und haben mich nicht angezeigt.

Wieviel Chancen habe ich, irgendwie aus der Nummer rauszukommen ??

Ich will/kann nicht wieder ins Gefängnis. Ich muss das jetzt schaffen ,für meine Kinder. Die Klinik hier tut mir gut und ich muss ambulant noch viel machen. Aber jetzt kenne ich den Weg.

In der Haft hat ein Gerichtsgutachter ein großes Gutachten erstellt und die Borderlinestörung zzg der Spielsucht diagnostiziert.

Können Sie mir irgendwie helfen....bitte . :-(

Ich bin so verzweifelt.

Ps: ich weiss das ich ******* gebaut habe, daher bitte keine Vorwürfe.

Ich brauche richtige Ratschläge, evtl mit Empfehlungen eines guten Anwaltes aus Raum Thüringen oder Sachsen.

Mit freundlichen Grüßen



alles2
Beiträge: 3297
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Verzweilft :◇

Beitrag von alles2 » 17.01.2020, 22:06

Du bist hier in einem Forum für österreichisches Recht! Wenn Du aus dem Nachbarland bist, dann suche das Forum von (123)recht*de auf.

Wie ich Deinem "Ps" entnehmen kann, bist Du Dir der Delinquenz im Klaren. Wenn das auch zum Tatzeit zugetroffen hat, hast Du wahrscheinlich das richtige Gutachten und Urteil bekommen. Nur wenn Du nicht fähig bist, das Unrecht Deiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, bist Du unzurechnungsfähig bzw. ist die Diskretions- und Dispositionsfähigkeit gegeben. Somit sollte man im Normalfall von einer Strafhaft verschont bleiben. Nur bei Selbst- oder Fremdgefährdung muss man damit rechnen, in die "Klapse" (wie die Deutschen es bezeichnen) zu kommen. Bei Online-Betrug ist es eigentlich ausgeschlossen, außer Du hast eine Drohung gegen Leib oder Leben ausgesprochen.
Dazu müsste ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger eine schwerwiegendere Krankheit wie die paranoide Schizophrenie attestieren. Borderline könnte höchstens ein Milderungsgrund im Sinne von § 34 Abs.1 Z1 StGB!

Ansonsten bist Du bereits in besten Händen. Umgeben von Therapeuten und Sozialarbeitern, die wissen sollten, welche Anlaufstellen es für Dich gibt.

In Besitz einer Glaskugel bin ich nicht, weshalb ich nicht beurteilen kann, wie Deine Chancen sind. Wollte nur erwähnt haben, wie Du eine Inhaftierung theoretisch vermeiden kannst, ohne mit dem billigen Spruch wie "Lass Dich nicht erwischen" zu kommen. Übrigens schließt es die Untersuchungshaft nicht aus!
Mehr wird ein Anwalt wohl auch nicht sagen können. Man liest immer wieder auch in den Zeitungen, wonach vermeintliche Rechtsbrecher erst nach einem Gespräch mit dem Anwalt behaupten, sie würden Stimmen hören...
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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