Seite 1 von 1

Juristische Möglichkeiten

Verfasst: 13.01.2020, 12:10
von Iw48
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von meinem Vater eine Eigentumswohnung geerbt. Im selben Haus wohnen meine Schwester und ihr Mann die auch die Mehrheit haben. Seit über einem Jahr werde ich von ihnen mit Beschlüssen überhäuft die ich aufgrund der Formellen Fehler und den Wiedersprüchen zum WEG angefochten habe und aktuell anfechte. Meine Frage lautet: gibt es eine rechtliche Möglichkeit diese ständige Beschlussfassung zu unterbinden? Es ist eine Eindeutige Schikane, da ich auch weiss, dass sie meine Wohnung wollen. Allerdings wollen sie nichts dafür zahlen, sondern hoffen sie, dass ich einfach so gehe und ihnen alles überlasse. Viele Dank im Voraus

Re: Juristische Möglichkeiten

Verfasst: 17.01.2020, 23:15
von alles2
Wir kennen die Beschlüsse nicht und es ist schwer zu beurteilen, welche Seite das Recht richtig auslegt.
Grundsätzlich gilt, wer sein Recht ausübt, handelt nicht rechtswidrig.
Von Rechtsmissbrauch (§ 1305 ABGB) oder der gegen die guten Sitten verstoßenden missbräuchlichen Rechtsausübung spricht man, der sein Recht ausübt und dabei nicht das Interesse verfolgt, dem anderen Schaden zuzufügen.
Die herrschende Rechtsprechung sieht vor, dass keine Arglist oder kein Rechtsmissbrauch vorliegt, solange der klagenden Partei (?) nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, dass er keinen Anspruch hat.

Der Gesetzgeber wendet diese Klausel an, um Verstöße gegen die grundlegenden Wertvorstellungen ahnden zu können. Soweit ich weiß, ist der Rechtsmissbrauch nicht direkt gesetzlich verboten. Ein Richter kann aber im Einzelfall entscheiden, ob etwas ein bestimmtes Verhalten sittenwidrig und damit nichtig ist oder nicht. Wenn dies erkannt wurde, könntest Du von Deinem Unterlassungsanspruch Gebrauch machen und bei Verschulden Schadenersatzansprüche erheben.