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Rückforderung Leihgeld

Verfasst: 12.01.2020, 10:38
von llothar1972
Mein Vater hat meiner Schwester und ihrem Ex (nicht verheiratet sofern relevant) auf das gemeinsame Baukonto beim Hausbau € 50.000,- überwiesen.

Am Beleg ist Leihgeld angeeführt, also definitiv keine Schenkung!

Da der Ex jetzt Probleme macht ist die Frage ob das Geld zu 100 % von Ihm oder zumindest 50% von ihm zurück gefordert werden kann, oder weil es ein gemeinsames Konto war haften auch beide und alles was er nicht zahlt, zahlt meine Schwester??

Re: Rückforderung Leihgeld

Verfasst: 12.01.2020, 17:26
von mastercrash
Sie haben nicht geschrieben, was (vielleicht auch bloß mündlich) dazu vereinbart wurde. Das ist nämlich durchaus relevant, wäre es doch Teil des Kreditvertrages.

Nachdem was Sie geschrieben haben würde ich vom Standard-Fall ausgehen (also wenn dazu nichts spezielles vereinbart wurde - auch ein mündlicher Kreditvertrag ist gültig).

Heißt: Im Außenverhältnis haften beide solidarisch für die gesamte Summe. Der Kreditgeber kann sich aussuchen, wen er auf die volle Summe klagt. Er kann nach belieben auch beide auf die 50% klagen, oder die eine Partei auf 2/3 und 1/3 usw...

Im Innenverhältnis haften beide zur Hälfte. Klagt der Kreditgeber eine Partei auf die vollen 50.000 und diese Partei muss ihm die dann auch zurückzahlen, kann diese Partei intern von der anderen Partei die Hälfte wieder holen.