Familienrecht - Befreiung von Kinderbeihilfe
Verfasst: 10.01.2020, 18:21
Hi,
ich hatte damals einen Brief bekommen vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien, dass mein leiblicher Vater von der Kinderbeihilfe befreit werden möchte und ich die Gerichtskosten in Höhe von 181,92€ bezahlen soll, weil ich meine Lehre angeblich schon beendet habe mit einer Dauer von 3 Jahren. Ich antwortete: Ich befinde mich weiterhin in meiner Ausbildung bis Februar (die Lehrzeit dauert 3 1/2 Jahre) und aufgrund dessen bin ich nicht selbsterhaltungsfähig, zumal ich alleine Wohne. Die Gerichtskosten möchte ich nicht übernehmen und die kinderbeihilfe möchte ich weiterhin erhalten.
Heute bekam ich bescheid, dass man Vater wie gewollt mit 1.10 von der kinderbeihilfe befreit ist und ich die Gerichtskosten in Höhe von 181,92€ innerhalb 14 Tagen bezahlen soll, bei sonstiger Exekution. Mit der Begründung: der Richtwert für die selbsterhaltungsfähigkeit für 2019 liegt bei 1033€, mein monatliches Netto Einkommen liegt bei 1293€. Die 181,92€ soll ich bezahlen, weil ich forderte die kinderbeihilfe weiterhin zu erhalten (wurde auf geringe 36€ damals vereinbart).
Nun ist es so das ich ein finanzielles Problem für dieses Monat habe wenn ich die 181,92€ bezahlen muss und 2. Liegt mein Monatliches Netto Einkommen (1293€) geringer als meine Ausgaben.
Miete: 721€
Strom: 80€
RS-Versicherung: 12€
Haushaltsversicherung: 12€
YouTube Premium: 12€
Fitinn: 30€
Handytarif: 20€
Internet: 35€
Fernsehen: 10€
Autoversicherung: 67€
Mopedversicherung: 7€
Erhaltung meiner zwei kaninchen: ca 100€ pro Monat.
Essen für mich: ca 250€
Benzin: 80€ mtl.
Gesamt: 1436€
Hinzu kommen dann natürlich noch weitere Ausgaben wie Medikamente, falls etwas kaputt geht die reperatur, Tierarzt usw...
Mir liegt die Sache gerade echt zu Lasten. Lohnt es sich mit Begründung meiner monatlichen Ausgaben Einspruch zu erheben?... sollte ich verlieren kommen noch höhere Kosten auf mich zu, welche ich dann defintiv nicht bezahlen kann.
Danke im voraus.
ich hatte damals einen Brief bekommen vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien, dass mein leiblicher Vater von der Kinderbeihilfe befreit werden möchte und ich die Gerichtskosten in Höhe von 181,92€ bezahlen soll, weil ich meine Lehre angeblich schon beendet habe mit einer Dauer von 3 Jahren. Ich antwortete: Ich befinde mich weiterhin in meiner Ausbildung bis Februar (die Lehrzeit dauert 3 1/2 Jahre) und aufgrund dessen bin ich nicht selbsterhaltungsfähig, zumal ich alleine Wohne. Die Gerichtskosten möchte ich nicht übernehmen und die kinderbeihilfe möchte ich weiterhin erhalten.
Heute bekam ich bescheid, dass man Vater wie gewollt mit 1.10 von der kinderbeihilfe befreit ist und ich die Gerichtskosten in Höhe von 181,92€ innerhalb 14 Tagen bezahlen soll, bei sonstiger Exekution. Mit der Begründung: der Richtwert für die selbsterhaltungsfähigkeit für 2019 liegt bei 1033€, mein monatliches Netto Einkommen liegt bei 1293€. Die 181,92€ soll ich bezahlen, weil ich forderte die kinderbeihilfe weiterhin zu erhalten (wurde auf geringe 36€ damals vereinbart).
Nun ist es so das ich ein finanzielles Problem für dieses Monat habe wenn ich die 181,92€ bezahlen muss und 2. Liegt mein Monatliches Netto Einkommen (1293€) geringer als meine Ausgaben.
Miete: 721€
Strom: 80€
RS-Versicherung: 12€
Haushaltsversicherung: 12€
YouTube Premium: 12€
Fitinn: 30€
Handytarif: 20€
Internet: 35€
Fernsehen: 10€
Autoversicherung: 67€
Mopedversicherung: 7€
Erhaltung meiner zwei kaninchen: ca 100€ pro Monat.
Essen für mich: ca 250€
Benzin: 80€ mtl.
Gesamt: 1436€
Hinzu kommen dann natürlich noch weitere Ausgaben wie Medikamente, falls etwas kaputt geht die reperatur, Tierarzt usw...
Mir liegt die Sache gerade echt zu Lasten. Lohnt es sich mit Begründung meiner monatlichen Ausgaben Einspruch zu erheben?... sollte ich verlieren kommen noch höhere Kosten auf mich zu, welche ich dann defintiv nicht bezahlen kann.
Danke im voraus.