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Rücklagen

Verfasst: 03.01.2020, 08:09
von Iw48
Sehr geehrte Damen und Herren, der Mehrheitseigentümer unserer Liegenschaft hat uns seinen Sanierungsplan vorgelegt mit völlig überzogenen Kosten. Da nie Rücklagen gebildet worden sind, sollen wir Anteilsmässig diese Sanierungen bezahlen. Mir schein es fast so, als hätte man auf neue Eigentümer gewartet die man ausnehmen kann für Sanierungsmaßnahmen. Kann man rechtlich gegen den Mehrheitseigentümer vorgehen da er es über 20 Jahre versäumt hat eine Rücklage zu bilden wie im WEG vorgesehen? LG