Hallo,
ich habe unabsichtlich 2 Makler die ein und dieselbe Wohnung anbieten angeschrieben - Bei einem Makler habe ich schon das Formular online unterschrieben (für Infos und Expose). Der zweite Makler hat mich angerufen und hat mir die Adresse der Wohnung gegeben.
Meine Fragen an euch:
1) Wenn ich jetzt die Wohnung mit Makler 1 kaufen würde, müsste ich dann Makler 2 bezahlen?
2) Wenn ich mit Makler 2 den Besichtigungstermin mache und alles andere auch, müsste ich Makler 1 bezahlen? (hat mir Expose geschickt und das Formular zum Unterschreiben)
Ich bitte um Eure Antworten - Danke!
LG Tom
Wohnungskauf - 2 Makler, wer bekommt provision?
Re: Wohnungskauf - 2 Makler, wer bekommt provision?
§ 6 MaklerG:
(5) Liegen die Provisionsvoraussetzungen für ein vermitteltes Geschäft bei zwei oder mehreren Maklern vor, so schuldet der Auftraggeber gleichwohl die Provision nur einmal.
Provisionsberechtigt ist der Makler, dessen Verdienstlichkeit an der Vermittlung eindeutig überwogen hat. Läßt sich ein solches Überwiegen nicht feststellen, so ist die Provision nach Maßgabe der Verdienstlichkeit aufzuteilen, im Zweifel zu gleichen Teilen. Hat der Auftraggeber einem von mehreren beteiligten Maklern ohne grobe Fahrlässigkeit zuviel an Provision bezahlt, so ist er von seiner Schuld im Betrag der Überzahlung gegenüber sämtlichen verdienstlichen Maklern befreit. Dadurch verkürzte Makler können von den anderen Maklern den Ausgleich verlangen.
*************
Aus Ihrer Schilderung ist nicht klar, welcher Makler "schneller" war. Welcher Makler hat Ihnen zuerst die konkrete Adresse (Expose oder Telefon) bekannt gegeben?
Mit diesem Makler würde ich weiter arbeiten und den anderen Makler darüber informieren, dass Sie die Adresse zuerst vom anderen Makler erhalten haben und daher mit jenem weiter arbeiten (Besichtigung) werden. Zur Sicherheit verteilen Sie diese Nachricht auch an den Makler, mit dem Sie weiter zusammen arbeiten, damit dieser auch informiert ist.
Provision zahlen Sie dann (wenn das Geschäft zustande kommt) zur Gänze an den Makler, der Sie bis zum Abschluss des Geschäftes betreut hat.
mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at
(5) Liegen die Provisionsvoraussetzungen für ein vermitteltes Geschäft bei zwei oder mehreren Maklern vor, so schuldet der Auftraggeber gleichwohl die Provision nur einmal.
Provisionsberechtigt ist der Makler, dessen Verdienstlichkeit an der Vermittlung eindeutig überwogen hat. Läßt sich ein solches Überwiegen nicht feststellen, so ist die Provision nach Maßgabe der Verdienstlichkeit aufzuteilen, im Zweifel zu gleichen Teilen. Hat der Auftraggeber einem von mehreren beteiligten Maklern ohne grobe Fahrlässigkeit zuviel an Provision bezahlt, so ist er von seiner Schuld im Betrag der Überzahlung gegenüber sämtlichen verdienstlichen Maklern befreit. Dadurch verkürzte Makler können von den anderen Maklern den Ausgleich verlangen.
*************
Aus Ihrer Schilderung ist nicht klar, welcher Makler "schneller" war. Welcher Makler hat Ihnen zuerst die konkrete Adresse (Expose oder Telefon) bekannt gegeben?
Mit diesem Makler würde ich weiter arbeiten und den anderen Makler darüber informieren, dass Sie die Adresse zuerst vom anderen Makler erhalten haben und daher mit jenem weiter arbeiten (Besichtigung) werden. Zur Sicherheit verteilen Sie diese Nachricht auch an den Makler, mit dem Sie weiter zusammen arbeiten, damit dieser auch informiert ist.
Provision zahlen Sie dann (wenn das Geschäft zustande kommt) zur Gänze an den Makler, der Sie bis zum Abschluss des Geschäftes betreut hat.
mfG
RA Michael Gruner
www.grupo.at
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
www.vertragsbegleiter.at
Re: Wohnungskauf - 2 Makler, wer bekommt provision?
Hallo, vielen Dank für diese Information - es ist so gewesen:
Ich habe Makler 1 angeschrieben und keine Antwort bekommen nach 1 oder 2 Tagen - daraufhin habe ich Makler 2 angeschrieben.
Geantwortet hat mir dann Makler 1 (per E-mail, Expose bekommen). Daraufhin habe ich mir gedacht, gut ich bleibe bei Makler 1 und wenn Makler 2 mir schreibt, schaue ich mir die E-mail einfach nicht an.
Jetzt hat Makler 2 angerufen und ich habe zuerst gedacht, dass es sich um einen Makler von einer anderen Wohnung handelt....habe ihm meine Adresse gegeben und auch ein E-mail erhalten, wo ich noch nichts angeklickt habe (Expose etc)...).
Makler 1 ist noch auf Urlaub, mit Makler 2 könnte ich die Wohnung besichtigen - keine gute Idee oder?
Rechtlich muss ich aber immer nur 1x zahlen?
Ich habe Makler 1 angeschrieben und keine Antwort bekommen nach 1 oder 2 Tagen - daraufhin habe ich Makler 2 angeschrieben.
Geantwortet hat mir dann Makler 1 (per E-mail, Expose bekommen). Daraufhin habe ich mir gedacht, gut ich bleibe bei Makler 1 und wenn Makler 2 mir schreibt, schaue ich mir die E-mail einfach nicht an.
Jetzt hat Makler 2 angerufen und ich habe zuerst gedacht, dass es sich um einen Makler von einer anderen Wohnung handelt....habe ihm meine Adresse gegeben und auch ein E-mail erhalten, wo ich noch nichts angeklickt habe (Expose etc)...).
Makler 1 ist noch auf Urlaub, mit Makler 2 könnte ich die Wohnung besichtigen - keine gute Idee oder?
Rechtlich muss ich aber immer nur 1x zahlen?
Re: Wohnungskauf - 2 Makler, wer bekommt provision?
Danke für die zusätzlichen Infos. Damit würde ich an Ihrer Stelle nun mit Makler 2 weiter machen, da dieser Ihnen schneller einen Besichtigungstermin organisieren kann). Makler 1 sollten Sie informieren, dass sich ein zweiter Makler (geben Sie Name/Firma bekannt) gemeldet hat, mit dem Sie nunmehr weiter machen.
Sollte es zum Abschluss über Makler 2 kommen, zahlen Sie NUR diesem die vereinbarte Provision. Sollte Makler 1 meinen, er hätte Anspruch auf einen Teil der Provision, muss er sich mit Makler 2 raufen, Sie müssen jedenfalls nur einmal bezahlen!
Sollte es zum Abschluss über Makler 2 kommen, zahlen Sie NUR diesem die vereinbarte Provision. Sollte Makler 1 meinen, er hätte Anspruch auf einen Teil der Provision, muss er sich mit Makler 2 raufen, Sie müssen jedenfalls nur einmal bezahlen!
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
www.vertragsbegleiter.at
Re: Wohnungskauf - 2 Makler, wer bekommt provision?
Sehr geehrter Herr Gruner, vielen Dank für Ihre Hilfe und noch einen guten Rutsch ins neue Jahr!
LG Tom
LG Tom
Re: Wohnungskauf - 2 Makler, wer bekommt provision?
Die Makler können ein sogenanntes A meta Geschäft machen, dass heisst sie teilen die Provision.
Ausser ein Makler hat einen ALLeinvermittlungsauftrag AV dann ist nur er dazu berechtigt vom Eigentümer das Objekt zu vertreiben.
Ausser ein Makler hat einen ALLeinvermittlungsauftrag AV dann ist nur er dazu berechtigt vom Eigentümer das Objekt zu vertreiben.
Re: Wohnungskauf - 2 Makler, wer bekommt provision?
Für den Fragesteller (und die Beantwortung der von ihm gestellten Frage) ist es irrelevant, welche Art Vermittlungsauftrag der/die Makler mit dem Abgeber abgeschlossen hat/haben. Ob und wie sich die Makler im Endeffekt dann einigen, ist deren Sache und tangiert den Fragesteller genau so wenig.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
www.vertragsbegleiter.at
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 57 Gäste