Seite 1 von 1

Wohnrecht Minderjährige

Verfasst: 29.12.2019, 15:13
von tanja semmering
Hallo,
Kann man ein Wohnrecht für Minderjährige, also Beispiel ein 1 jähriges Mädchen, im Grundbuch eintragen lassen? Sozusagen dass die Großeltern dem Enkelkind ein Wohnrecht in ihrem Haus eintragen lassen?

Liebe Grüße

Re: Wohnrecht Minderjährige

Verfasst: 30.12.2019, 09:59
von mastercrash
Spricht zivilrechtlich erstmal nichts dagegen...

Allerdings ist auch ein bloß vorteilhaftes Rechtsgeschäft annahmebedürftig und vollkommen Geschäftsunfähige wie Kinder unter 7 Jahren können sich noch nicht einmal selbst berechtigen, also noch nicht einmal ein Geschäft nur zu ihrem Vorteil ohne Gegenleistung abschließen.

Daher müssten die gesetzlichen Vertreter (also wahrscheinlich die Eltern) zustimmen.
Ab 7 Jahren kann ein Kind schon selbst Verträge abschließen, die vollständig ohne Gegenleistung sind, also ohne sich dabei zu irgend etwas zu verpflichten.

Außerdem muss das Wohnrecht auch binnen 30 Jahren nach Eintragung zumindest für einige Tage auch genutzt werden. Sonst ist das Wohnrecht, wenn die Person dann 31 ist (1 + 30 Jahre) wieder pfutsch, bzw kann dann durch jemand der davon Nachteile hat ganz einfach wegen Nichtnutzung gelöscht werden...