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Mindestpension...Besitz

Verfasst: 26.12.2019, 14:37
von Lise
:?
Guten Tag, : kann man als pensionist mit Ausgleichs Zulage etwas besitzen(wenn ja wieviel) und darf man sich etwas dazu verdienen (ohne dass die ausgleichszulage weg genommen wird). Danke im Vorhinein. LG 😊

Re: Mindestpension...Besitz

Verfasst: 26.12.2019, 18:33
von Das_Pseudonym
Achtung Ich würde aufpassen wieso jemand in Pension ist. Wenn es zb. wegen einer Krankheit ist könnten die Behörde, Ärzte,... auf die Idee kommen das diese Person eventuell doch arbeitsfähig sein könnte.

Re: Mindestpension...Besitz

Verfasst: 26.12.2019, 18:47
von Lise
Wenn man schon das gesetzliche pensionsalter erreicht hat, natürlich...

Wie siehts dann aus?
Darf man Eigenheim /Eigentum besitzen?
Bekommt man trotzdem die ausgleichszulage? :?:

Re: Mindestpension...Besitz

Verfasst: 27.12.2019, 08:16
von Andreas Hofer4
es werden alle möglichen Einkünfte hinzugerechnet. Auch Zuverdienst schmälert 1:1 die Ausgleichszulage. Reine Vermögenswerte werden nicht berücksichtigt, sehr wohl aber Erträge aus Vermögen (Zinsen usw.).
Für verbindliche Auskünfte aber jedenfalls die PVA kontaktieren.

Re: Mindestpension...Besitz

Verfasst: 27.12.2019, 13:02
von Lise
Darf man nicht mal als geringfügig / unter 448 € dazuverdienen?
Sogar Arbeitslose dürfen dies ohne Kürzungen

Re: Mindestpension...Besitz

Verfasst: 27.12.2019, 13:16
von JohnHannibalSmith
Nein, auch nicht geringfügig. Bei der Ausgleichszulage ist jeder dazuverdiente Cent schädlich.

Lg

Re: Mindestpension...Besitz

Verfasst: 27.12.2019, 13:17
von Lise
Herzlichen Dank für die Antwort
Gibt es eine Grenze was man besitzen darf?
Also was passiert wenn man eine Whg erbt?
In der man dann auch selbst lebt?

Re: Mindestpension...Besitz

Verfasst: 12.01.2020, 17:16
von coralle
Wieviel darf ein Ehepaar zusammen an Einkommen haben, damit sich für einen der Beiden die Mindestpension mit voller Ausgleichszulage ausgeht?

Re: Mindestpension...Besitz

Verfasst: 17.01.2020, 23:33
von alles2
Weiß jetzt nicht, ob sich das so ausgeht, wie Du Dir das vorstellst.
Aber die beiden Bruttopensionen (wenn es sonst keine Einkünfte gibt), müssen sich zusammen unter 1472 Euro bewegen, damit man irgendwie die Differenz als Ausgleichszulage bekommt.

Re: Mindestpension...Besitz

Verfasst: 18.01.2020, 13:50
von coralle
dankeee @alles2