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Schweigepflicht bei Krankenhäusern...?

Verfasst: 22.07.2002, 13:52
von JUSLINE
Wie weit dürfen Jugend/Sozialamt und Spital (Krankenschwestern...) miteinander über Krankengeschichten, Fakten kommunizieren...?

Fall: Frau wird schwanger, merkt es Anfangs nicht, lebt wie Nichtschwangere (Alkohol, verschriebene Medikamente).

Geht nach bekanntwerden sofort ins Spital, meldet alles, auch ihre chronischen Krankheiten. Auch daß es kein Wunschkind ist und führt ein informatives Gespräch über den Fall der Fälle, falls sie Pflegefamilie in Anspruch nehmen möchte. Dann die restliche Schwangerschaft, kein Kontakt, weil alles "verdaut".

Nach der Geburt kommt "Amtschimmel" und weiss alles über Ihre Krankengeschichte, persönlichen Daten wie Nähteziehen..., Terminplan des Spitals und vermerkt alles in Akte..

Die Ärzte geben Ihr Termin zum Verlassen des Spitals, das Jugendamt macht das strittig und meint, sie muss länger bleiben...

Ist so ein Vorgehen legitim? Durch die Zusammenarbeit und Interesse der Mutter hat diese Schwierigkeiten bekommen. Hätte sie geschwiegen und wäre verantwortungslos gewesen, wäre nix passiert....

So hilft man Müttern, die sich erkundigen!!!!!