guten tag,
das erhaltene darlehen von meiner bank wurde damals mit einer pfand und bestellurkunde unterfertigt.
diese ist jedoch nicht im grundbuch eingetragen.
benötige ich nach tilgung des kompletten darlehens trotzdem von der bank eine notarielle begl- löschungsquittung, diese ist ja mit kosten verbunden oder nicht, da wegen nichteintragung ins grundbuch keine löschung erfolgen muss. besten dank!
grundbuch- löschung
Re: grundbuch- löschung
Nein, wenn nichts eingetragen wurde, dann benötigen Sie auch keine Löschungsurkunde, man sollte Ihnen jedoch das Original der Pfandbestellungsurkunde aushändigen (ich gehe davon aus, dass diese bei der Bank deponiert wurde), da ja eine Eintragung nach vollständiger Rückzahlung des Kredites nicht mehr in Frage kommt.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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