Liebe Forumsgemeinde,
ich bin auf den Fall einer 66 jährigen Rentnerin aus Deutschland gestoßen, welche in der DDR getauft wurde, jedoch seitdem ein "atheistisches" Leben geführt hat.
Nun wurde Ihr, im Zuge einer Rasterfahndung, ein Kirchensteuerbetrag automatisch abgezogen. Die Begründung der deutschen Kirche ist, dass Sie ja getauft wurde. Nähere Informationen sind dem Link zu entnehmen (https://www.rbb24.de/content/rbb/r24/panorama/beitrag/2019/12/berlin-kirche-verwaltungsgericht-weist-klage-gegen-kirchensteuer-nachzahlung-ab.html).
Meine Frage bezieht sich nun auf Österreich. Soweit ich dies verstanden habe, bezieht sich auch hier auch die Kirchensteuerpflicht darauf, ob man getauft wurde oder nicht.
1. Wie kann es sein das ein Kind, welches im Kleinkindalter getauft wird, und somit nicht geschäftsfähig ist (siehe https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/8/Seite.1740386.html), einen Vertrag eingeht, der es ein Leben lang an die Kirchensteuer bindet.
2. Wieso wird hier ein Opt-Out (Kirchenaustritt) benötigt, wenn man als Kleinkind ja diesem Vertrag nicht zustimmen kann.
3. Wie wird dies bei anderen Vereinen gehandhabt, bei denen ein Kind von den Eltern eingeschrieben worden ist und mit Erreichung der Volljährigkeit mögliche Zahlungsverpflichtungen übernehmen muss?
Vielen Dank im Voraus.
Kirchensteuerpflichtig durch Taufe
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- Registriert: 15.10.2019, 23:42
Re: Kirchensteuerpflichtig durch Taufe
Ja diese Fragen haben sich auch Juristen schon öfters gestellt.rechtslinks hat geschrieben: ↑13.12.2019, 09:091. Wie kann es sein das ein Kind, welches im Kleinkindalter getauft wird, und somit nicht geschäftsfähig ist (siehe https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/8/Seite.1740386.html), einen Vertrag eingeht, der es ein Leben lang an die Kirchensteuer bindet.
2. Wieso wird hier ein Opt-Out (Kirchenaustritt) benötigt, wenn man als Kleinkind ja diesem Vertrag nicht zustimmen kann.
3. Wie wird dies bei anderen Vereinen gehandhabt, bei denen ein Kind von den Eltern eingeschrieben worden ist und mit Erreichung der Volljährigkeit mögliche Zahlungsverpflichtungen übernehmen muss?
Vielen Dank im Voraus.
Herrschende Meinung ist (noch immer), dass die Eltern im Rahmen ihrer Erziehung neben Ausbildung des Kindes usw... auch die Religion des Kindes mitentscheiden können.
Und weil ein Kind eh bereits mit Mündigkeit (also ab 14) idR auch als Religionsmündig angesehen wird, kann es ja eh noch vor Erreichen der Zahlungspflicht selbst austreten...
Von daher ist das von den Wirkungen eh etwas der milderen Sachen, die die Eltern beeinflussen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.
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