Zahnarzt Rechnung

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SnookumCake
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Zahnarzt Rechnung

Beitrag von SnookumCake » 04.12.2019, 12:34

Guten Tag,

ich hatte am 12.07.2019 einen Termin beim Zahnarzt, weil es dort einen kostenlosen 3D - Scan für invisalign Zahnspangen gab. Es waren dort alle Rechtfreundlich, der Herr & die Frau Doktor machten Ihre arbeit, Fotos & einen 3D Scan. Danach gab es noch ein Beratungsgespräch, wie viel es ca. kostet, wie lange es dauert, wann man in etwa anfangen könnte & was danach alles noch zu beachten wäre (Nacht - Zahnspange). Der Doktor schickte mir nach ca. zwei Wochen das Angebot, was mir aber schlussendlich doch zu Teuer war (6000€). Es verging dann ca. nochmal 2-3 Wochen & auf einmal erhielt ich einen Anruf aus der Ordination, dass die Zahnspange hier wäre, ich habe aber niemals wem dem Auftrag gegeben diese zu bestellen, so antwortete ich Ihr auch. Es verging wieder eine Woche und mich rufte die Frau Doktor spät am Abend an, wie es aussieht, daraufhin hab ich Ihr erklärt, dass es mir zu teuer wäre und ich diese Spange auf keinesfalls annehme und auch keinem den Auftrag dafür gegeben hatte, Sie meinte dann nur, der Herr Doktor wird sich am nächsten melden, er könne vielleicht ein besseres Angebot machen. Danach habe ich wieder paar Wochen nichts gehört & dann kam der Anruf von Herrn Doktor selbst, der behauptet ich habe Ihnen mündlich zugesagt das ich diese Behandlung möchte & die Frau Doktor hätte das angeblich auch gehört. Jetzt steh ich da mit einer Rechnung in Höhe von 2500€ und er hat überhaupt nichts kostenpflichtiges geleistet, da der 3D Scan ausdrücklich kostenlos war (Flyerbeweis).

Kommt der damit wirklich durch? Ich habe weder mündlich noch schriftlich zugesagt? Für was würde ich dann noch ein Angebot brauchen?

Vielen Dank im vorraus für eure Antworten!

LG



Das_Pseudonym
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Re: Zahnarzt Rechnung

Beitrag von Das_Pseudonym » 04.12.2019, 14:27

Der Doktor schickte mir nach ca. zwei Wochen das Angebot
Blöde frage steht dort wirklich drauf das es eines war?
Ich habe weder mündlich noch schriftlich zugesagt?
Ich behaupte einmal hier wird Aussage gegen Aussage stehen.
Wenn er behauptet du hättest am Telefon zugesagt kannst du nicht beweisen das du nicht zugesagt hast.
Hast du schriftlich das Angebot abgelehnt?

Versuche dich mal an die Kammer zu wenden: http://www.zahnaerztekammer.at/kontakt/

SnookumCake
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Re: Zahnarzt Rechnung

Beitrag von SnookumCake » 04.12.2019, 14:41

Ja es steht ganz sicher drauf, das es ein Angebot ist.
Er meint ich habe vor Ort mündlich zugesagt.
Habe Ihm eigentlich gar keine Antwort auf das Angebot gegeben. Mir wurde gesagt "Keine Antwort ist auch eine Antwort".

Die Kammer kann man vergessen, denen Interessiert das nicht mal, habe ich schon versucht.

Das_Pseudonym
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Re: Zahnarzt Rechnung

Beitrag von Das_Pseudonym » 04.12.2019, 14:49

Mir wurde gesagt "Keine Antwort ist auch eine Antwort".
Ich behaupte einmal nein ist es nicht.
Hast du diese aussage schriftlich? Dann würde es meiner meinung nach nicht schlecht stehen.

SnookumCake
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Re: Zahnarzt Rechnung

Beitrag von SnookumCake » 04.12.2019, 14:56

Das_Pseudonym hat geschrieben:
04.12.2019, 14:49
Mir wurde gesagt "Keine Antwort ist auch eine Antwort".
Ich behaupte einmal nein ist es nicht.
Hast du diese aussage schriftlich? Dann würde es meiner meinung nach nicht schlecht stehen.
Ich arbeite auch in einer Firma und schreibe Angebote & erlebe es häufig, dass wir keine Antworten mehr bekommen, da kann man ja nicht einfach die sachen bestellen & dann verrechnen? So würde ich halt denken. Das wäre ja schlimm, wenn man sich ein Angebot geben lässt, man zum Beispiel vergisst darauf zu Antworten und dann bekommt man eine Rechnung in Höhe von 2500€ (War jetzt nur ein grobes Beispiel). Wäre echt Interessant, wie da Stand der Dinge sind...

mastercrash
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Re: Zahnarzt Rechnung

Beitrag von mastercrash » 07.12.2019, 22:37

SnookumCake hat geschrieben:
04.12.2019, 14:56
Das_Pseudonym hat geschrieben:
04.12.2019, 14:49
Mir wurde gesagt "Keine Antwort ist auch eine Antwort".
Ich behaupte einmal nein ist es nicht.
Hast du diese aussage schriftlich? Dann würde es meiner meinung nach nicht schlecht stehen.
Ich arbeite auch in einer Firma und schreibe Angebote & erlebe es häufig, dass wir keine Antworten mehr bekommen, da kann man ja nicht einfach die sachen bestellen & dann verrechnen? So würde ich halt denken. Das wäre ja schlimm, wenn man sich ein Angebot geben lässt, man zum Beispiel vergisst darauf zu Antworten und dann bekommt man eine Rechnung in Höhe von 2500€ (War jetzt nur ein grobes Beispiel). Wäre echt Interessant, wie da Stand der Dinge sind...
Es braucht für einen gültigen Vertrag unter anderem übereinstimmende Willenserklärungen.

"Keine Antwort" ist nur in den äußerst seltensten Fällen eine gültige Willenserklärung, die hier nicht gegeben sein wird.
Eine Vertragsannahme dadurch, dass keine Antwort gegeben wird, ist nur gültig, wenn nach Einbeziehung aller Umstände es keinen vernünftigen Grund gibt daran zu zweifeln, dass sich diese Partei tatsächlich vertraglich binden wollte. Hier ist ein sehr strenger Maßstab anzulegen.

Wenn also der Zahnarzt weder eine schriftliche Erklärung Ihrerseits, noch eine (zulässig angefertigte) Tonaufzeichnung auf der Sie zustimmen oder Ohren-Zeugen hat, die er als Beweis vorlegen kann, wird ihm die Durchsetzung des Honorars höchstwahrscheinlich nicht gelingen.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

SnookumCake
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Re: Zahnarzt Rechnung

Beitrag von SnookumCake » 09.12.2019, 09:16

mastercrash hat geschrieben:
07.12.2019, 22:37
SnookumCake hat geschrieben:
04.12.2019, 14:56
Das_Pseudonym hat geschrieben:
04.12.2019, 14:49
Ich behaupte einmal nein ist es nicht.
Hast du diese aussage schriftlich? Dann würde es meiner meinung nach nicht schlecht stehen.
Ich arbeite auch in einer Firma und schreibe Angebote & erlebe es häufig, dass wir keine Antworten mehr bekommen, da kann man ja nicht einfach die sachen bestellen & dann verrechnen? So würde ich halt denken. Das wäre ja schlimm, wenn man sich ein Angebot geben lässt, man zum Beispiel vergisst darauf zu Antworten und dann bekommt man eine Rechnung in Höhe von 2500€ (War jetzt nur ein grobes Beispiel). Wäre echt Interessant, wie da Stand der Dinge sind...
Es braucht für einen gültigen Vertrag unter anderem übereinstimmende Willenserklärungen.

"Keine Antwort" ist nur in den äußerst seltensten Fällen eine gültige Willenserklärung, die hier nicht gegeben sein wird.
Eine Vertragsannahme dadurch, dass keine Antwort gegeben wird, ist nur gültig, wenn nach Einbeziehung aller Umstände es keinen vernünftigen Grund gibt daran zu zweifeln, dass sich diese Partei tatsächlich vertraglich binden wollte. Hier ist ein sehr strenger Maßstab anzulegen.

Wenn also der Zahnarzt weder eine schriftliche Erklärung Ihrerseits, noch eine (zulässig angefertigte) Tonaufzeichnung auf der Sie zustimmen oder Ohren-Zeugen hat, die er als Beweis vorlegen kann, wird ihm die Durchsetzung des Honorars höchstwahrscheinlich nicht gelingen.
Erstmal Vielen Dank für Ihre Antwort.

Also ich habe nichts Unterschrieben und Tonaufnahme gibt es auch keine. Das Problem ist, die Assistentin von dem Herr Doktor, behauptet dass ich mündlich zugesagt habe, was aber zu 100% nicht so ist. Wird diese als Zeugin anerkannt? Ich meine ist ja ganz klar, das die zu Ihm helfen wird.

Und das komische ist, ich habe angeblich vor Ort zugesagt, wieso schickt er mir dann nach zwei Wochen ein Angebot? Den seine Aussagen ergeben alle keinen Sinn und ich hoffe vor Gericht wird es auch so anerkannt.

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