Hallo zusammen,
Anfang November wurde ich attackiert, als ich einer Frau helfen wollte die vom Täter belästigt wurde (Täter war etwas alkoholisiert)
Durch den Faustschlag habe ich einen Nasenbeinbruch erlitten und im Krankenhaus wurden Röntgenbilder gefertigt.
Nun habe ich einen Unfallerhebungsbogen der Krankenkasse bekommen wann, warum und wo der Unfall passierte. Auch die Aktenzahl der Polizei habe ich beim entsprechenden Feld geschrieben.
Kann das sein dass die Krankenkasse sich das Geld für die Behandlungskosten vom Täter zurück holt?
Körperverletzung
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- Registriert: 01.06.2018, 19:54
Re: Körperverletzung
Ich denke ja, die Krankenkasse hat ein Regressrecht.
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