Verfahrenshilfe
Verfasst: 29.11.2019, 12:00
Hallo,
Ich habe eine Frage zur Verfahrenshilfe:
Diese wurde der Partei bewilligt. Die Partei führt/führte mehrere Verfahren.
Wohnkosten (Partei + 1 Kind) sind mit 550 + 230 (Kredit für Wohnungsbeschaffung) angegeben.
Nun kam es in einem Verfahren (Vermögungsverfahren) zur Einigung und die Partei erhielt 15000,- Euro.
Daraufhin erhielt die Partei einen Beschluss, dass die Verahrenshilfe auf Grund des Vermögens eingestellt wurde (das Verfahren war ja auf dem gleichen Gericht).
Allerdings hatte die Partei den Betrag in die Kredittilgung einbezahlt und die Restlaufzeit auf 4 Jahre gekürzt. Es sind immer noch 230,- zu bezahlen.
Daher ist das täglich verfügbare Vermögen nicht gestiegen sondern wurde nur der Kredit teilbezahlt.
Ist es sinnvoll einen Rekurs einzulegen gegen den Beschluss die Verfahrenshilfe zu beenden?
Wäre dankbar um eine Antwort.
BF
Ich habe eine Frage zur Verfahrenshilfe:
Diese wurde der Partei bewilligt. Die Partei führt/führte mehrere Verfahren.
Wohnkosten (Partei + 1 Kind) sind mit 550 + 230 (Kredit für Wohnungsbeschaffung) angegeben.
Nun kam es in einem Verfahren (Vermögungsverfahren) zur Einigung und die Partei erhielt 15000,- Euro.
Daraufhin erhielt die Partei einen Beschluss, dass die Verahrenshilfe auf Grund des Vermögens eingestellt wurde (das Verfahren war ja auf dem gleichen Gericht).
Allerdings hatte die Partei den Betrag in die Kredittilgung einbezahlt und die Restlaufzeit auf 4 Jahre gekürzt. Es sind immer noch 230,- zu bezahlen.
Daher ist das täglich verfügbare Vermögen nicht gestiegen sondern wurde nur der Kredit teilbezahlt.
Ist es sinnvoll einen Rekurs einzulegen gegen den Beschluss die Verfahrenshilfe zu beenden?
Wäre dankbar um eine Antwort.
BF