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Nachträgliche Eintragung eines Servitutes

Verfasst: 18.07.2002, 08:07
von JUSLINE
Ich kaufte vor 2 Jahren ein Grundstück auf dem ein Strommast der KELAG steht. Vom Verkäufer erfuhr ich, das dieser sicher noch einige Jahre stehen bleibt. Bei Unterzeichung des Kaufvertrages wurde mir dann jedoch der Grund "lastfrei" verkauft. Bis dato steht also dieser Mast nicht im Grundbuch. Nun hat sich die KELAG an mich gewandt und bittet um nachträgliche Eintragung, da dies anscheinend bei der Parzellierung vergessen worden ist und daher auch der Notar übersehen hat. Sollte ich die Unterschriften nicht freiwillig leisten, so wird die Eintragung angeblich über die Landesregierung veranlasst.



Muß ich dies so akzeptieren oder habe ich Möglichkeiten die Eintragung zu umgehen.