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Alimente

Verfasst: 25.11.2019, 15:38
von Perle
Hallo.
Vielleicht kann mir jemand helfen. Mein Sohn macht seit September eine Lehre nun habe ich einen Bescheid bekommen das ich statt 390 nur mehr 130 von seinen Vater bekomme.
Kann ich da auch Einspruch erheben? Es ist ja doch sehr wenig. Ich wohne mit meinem neuen Partner zusammen haben einen gemeinsamen Sohn. Werde in Elternzeit gehen müssen und verdiene selbst blöd 500€.das Geld wird ja doch ziemlich knapp. Hab ja doch keinen Anspruch auf Kinderbonus auf den neuen. Hätte doch gehofft das ich vom Vater meines ersten Kindes zumindest 200€ bekomme.
Lg

Re: Alimente

Verfasst: 04.12.2019, 15:01
von SnookumCake
Hallo,

diese Situation hatte die Mutter meiner Freundin auch, aber da kannst du nichts machen. Dein Sohn verdient sein eigenes Geld und kann jetzt "selbstständiger Leben" sprich, gewisse sachen kann er jetzt selber kaufen. Das geld vom Vater ist ja als Unterstützung für dein Sohn da und nicht für andere Zwecke. Er kann sich jetzt Klamotten, Schuhe etc. ja selber kaufen. Somit fällt dir da ja bestimmt schon mal eine Große last von der Schulter.

Lg

Re: Alimente

Verfasst: 07.12.2019, 22:24
von mastercrash
Ein Bescheid enthält (so es denn welche gibt) auch eine Rechtsmittelbelehrung.
"Gegen diesen Bescheid kann binnen XY Tagen das Rechtsmittel ..."

Allerdings ist die Herabsetzung rechtmäßig. Das Einkommen aus einer Lehre gilt als dauerhaftes Einkommen und anders als nur einmalige oder zeitlich befristete Einkommen (zB Sommerjobs) die nicht angerechnet werden dürfen kann dies eine Herabsetzung rechtfertigen.

Allenfalls kann man nachrechnen, ob die Höhe der Herabsetzung in Ordnung ist.