falsch im Grundbuch
Verfasst: 20.11.2019, 16:45
Hallo Zusammen,
ich habe von einer Dame eine Wohnung gekauft, welche vorher mit einer Zustimmungserklärung von 1997 in zwei geteilt wurde. Ich befürchte die Verkäuferin hat die zwei Wohnungen W3a und W3b verwechselt, und zwar als Sie im Jahr 2017 die größere Wohnung verkaufte.
Ich habe jetzt vor einem Monat halt die andere Wohnung gekauft.
Zurzeit stehe ich im Grundbuch der größeren Wohnung mit 113m² 159 Anteilen, obwohl ich die kleinere Wohnung mit 97m² 127 Anteilen kaufen wollte. Das ganze merkte ich nach der Schlüsselübergabe als ich alle Räume physisch gemessen hatte und feststellte, dass die Wohnung eigentlich nur 90m² hat und so kontrollierte ich alles nocheinmal und habe diese Situation festgestellt.
Laut der Dame im Bezirksgericht, welche die Eintragungen ins Grundbuch durchführt, kann das sehr teuer werden. Weil wir entweder die Wohnungen tauschen müssen oder Verkäuferin und Käufer treten von beiden Kaufverträgen zurück und sie verkauft es sozusagen uns nocheinmal.
Welchen Tipp könnt ihr mir bitte geben, dass ich ohne extrige Kosten davonkomme?
Meines Erachtens soll die Verkäuferin oder mein Nachbar die Kosten für das Ganze übernehmen. Was meint Ihr?
Beste Grüsse
Can
ich habe von einer Dame eine Wohnung gekauft, welche vorher mit einer Zustimmungserklärung von 1997 in zwei geteilt wurde. Ich befürchte die Verkäuferin hat die zwei Wohnungen W3a und W3b verwechselt, und zwar als Sie im Jahr 2017 die größere Wohnung verkaufte.
Ich habe jetzt vor einem Monat halt die andere Wohnung gekauft.
Zurzeit stehe ich im Grundbuch der größeren Wohnung mit 113m² 159 Anteilen, obwohl ich die kleinere Wohnung mit 97m² 127 Anteilen kaufen wollte. Das ganze merkte ich nach der Schlüsselübergabe als ich alle Räume physisch gemessen hatte und feststellte, dass die Wohnung eigentlich nur 90m² hat und so kontrollierte ich alles nocheinmal und habe diese Situation festgestellt.
Laut der Dame im Bezirksgericht, welche die Eintragungen ins Grundbuch durchführt, kann das sehr teuer werden. Weil wir entweder die Wohnungen tauschen müssen oder Verkäuferin und Käufer treten von beiden Kaufverträgen zurück und sie verkauft es sozusagen uns nocheinmal.
Welchen Tipp könnt ihr mir bitte geben, dass ich ohne extrige Kosten davonkomme?
Meines Erachtens soll die Verkäuferin oder mein Nachbar die Kosten für das Ganze übernehmen. Was meint Ihr?
Beste Grüsse
Can